Dieser Lehrgang ist praxisorientiert aufgebaut und dient der jährlichen Unterweisung gem. § 9 der Betriebssicherheitsverordnung. Themenschwerpunkte: Der Anwendungsbereich der BetrSichV, das Anforderungsprofil an/für die “Befähigten Personen”, die Bestellspezifikation, die Gefährdungsbeurteilungen an/in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die gemäß BetrSichV notwendigen Prüflisten, die Nachweispflicht bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, die Anwendung der DIN 31051, die Abgrenzung zu den “überwachungsbedürftigen Anlagen”, sowie die notwendigen Arbeitsanweisungen.
Zum Thema
Die seit dem 01.01.2003 u. a. auch für AwSV-Anlagen (HBV- sowie LAU-Anlagen) rechtsgültige und seit dem 01.06.2015 deutlich veränderte Betriebssicherheitsverordnung sieht sachkundige Prüfungen durch “Befähigte Personen” vor, die vom Arbeitgeber dazu bestellt werden müssen. Basis dieser Bestellung ist, neben dem praktischen Fachwissen, insbesondere die Kenntnis der neuen Verordnung zur Prüfung sämtlicher Arbeitsmittel im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Insbesondere werden gemäß § 10 der Verordnung die Maßnahmen für die Instandhaltung sowie nach §§ 14 und 15 für die Prüfung in dieser Veranstaltung behandelt. Dies umfasst auch die organisatorisch / technischen Grundlagen in diesem Bereich.
Programm
Tag 1:
10:00 — 16:00 Uhr
Dipl.-Ing. Eckhard Tschersich
- Einführung und Begrüßung
- Die Betriebssicherheitsverordnung- Grundlagen
- Auswirkung der BetrSichV auf Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden und brennbaren Stoffen
- Aufgaben und Stellung der befähigten Person in der betrieblichen Praxis;
Tag 2:
10:00 — 16:00 Uhr
Dipl.-Ing. Klaus Borkowski
- Die neue Anlagenverordnung AwSV auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes
- Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (LAU- und HBV-Anlagen) und deren rechtskonforme Einhaltung
- Erstprüfung und wiederkehrende Anlagenprüfungen durch den zugelassenen Sachverständigen
- Vorbereitung der Prüfung und Zusammenarbeit durch und mit der befähigten Person nach BetrSichV
Zielsetzung
Alle erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung, Wartung und Instandhaltung von WHG/AwSV-Anlagen werden in diesem Lehrgang vermittelt. Mit der Entsendung von Mitarbeitern zu diesem Lehrgang können Betreiber der betroffenen Anlagen sicherstellen, dass nachweislich ausgebildete Personen für diese Tätigkeiten eingesetzt werden.
Teilnehmerkreis
Betreiber von AwSV- (HBV- und LAU-Anlagen) und von Hydraulik- Anlagen, Betreiber von Anlagen mit brennbaren Flüssigkeiten (alte Vbf-Anlagen), Hersteller und Betreiber druckführender Säure- und Laugeanlagen (p > 0,5 bar), alle Arbeitgeber nach dem BtrVfG, Leiter eines QM-/QS-Wesens, alle Sachkundigen nach WHG, Hersteller von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Weiterführende Links zu “Zur Prüfung befähigte Person von WHG/AwSV-Anlagen”