Seit dem 01.08.2017 verlangt die bundesweit gültige Anlagenverordnung eine regelmäßige Weiterbildung (mindestens alle 2 Jahre) für “Fachlich verantwortliche Personen von Fachbetrieben nach WHG und AwSV”. Diese Bestellung erfordert neben praktischem Fachwissen insbesondere Kenntnisse über die neuen bundesweit gültigen Anlagenverordnungen sowie über die technischen Regeln (TRwS’en) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die Nachweise über diese Qualifikation müssen im Rahmen der Fachbetriebsprüfung erbracht werden.