Der Schutz des Wassers vor nachteiligen Eingriffen (Gefahrenabwehr) sowie eine nachhaltige Erhaltung der Wasserreserven ist die Aufgabe des Wasserrechts, das ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts ist. Der Gewässerschutz unterliegt durch Anpassungen an EU-Richtlinien einem steten Wandel. Die Veranstaltung dient der Vertiefung und Auffrischung der Fachkenntnis von Gewässerschutzbeauftragten nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unter Berücksichtigung des aktuellen Rechts und der Technik.
Im ersten Teil der Veranstaltung wird zunächst ein aktueller Überblick über das Thema “Wasserrecht” gegeben. Die Neuregelung des Wasserrechts wird vorgestellt, EU-Wasserrahmen- und Tochterrichtlinien werden erörtert. Wassernutzungsentgelte und Abwasserabgabe, Abwasserverordnung, OberflächengewässerV, GrundwasserV und die strafrechtliche Verantwortung/Gefährdungshaftung schließen diesen Tag ab.
Der Schwerpunkt des zweiten Teils liegt bei den Aufgaben, Rechten und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten im neuen Wasserrecht, der Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und den Anforderungen von WHG, AwSV und TRwS an die technischen Anlagen mit ihren Herausforderungen für die betriebliche Praxis.