Ab dem 01.08.2017 für AwSV-Anlagen (HBV- sowie LAU-Anlagen) die eine Forderung in Umsetzung mit der seit dem 01.06.2015 deutlich veränderte Betriebssicherheitsverordnung bei den sachkundigen Prüfungen durch “Befähigte Personen” vorgeben. Diese müssen vom Arbeitgeber dazu zwingend bestellt werden. Nur so erfüllen Sie ihre Betreiberpflichten. Basis dieser Bestellung ist, neben dem praktischen Fachwissen, insbesondere die Kenntnis der aktuellen Verordnung zur Prüfung sämtlicher Arbeitsmittel im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Insbesondere werden gemäß § 10 der Verordnung die Maßnahmen für die Instandhaltung sowie nach §§ 14 und 15 für die Prüfung in dieser Veranstaltung behandelt. Weiterhin der geforderte Anteil der Dokumentation im Bereich der Gefährdungsbeurteilungen und der Betreibsanweisungen. Dies umfasst auch die organisatorisch / technischen Grundlagen in diesem Bereich.