Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Merkblatts DWA‑M 513–1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und ‑ausbau — Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Bundesweit besteht an vielen Gewässern ein hoher und weiter zunehmender Unterhaltungsbedarf in Form des Managements von Sediment und Baggergut. Dabei ist die Wiederherstellung und Beibehaltung der Funktionsfähigkeit der Gewässer in hydromorphologischer, ökologischer und sozio-ökonomischer Hinsicht wünschenswert, dies gerade vor dem Hintergrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Auf Grund empfundener rechtlicher und ökologischer Unsicherheiten, aber auch angenommener hoher Kosten, sind viele notwendige Unterhaltungsmaßnahmen jedoch bislang nicht angegangen worden.
Der vorliegende, von dem DWA-Fachausschuss WW‑9 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und ‑ausbau“ (Obfrau Dipl.-Ing. Christel Pfefferkorn) im Hauptausschuss „Wasserbau und Wasserkraft“ erarbeitete Entwurf zum Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros, Ausführenden sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren als Arbeitshilfe zur Verfügung stehen. Das Merkblatt orientiert sich dabei an der artverwandten „Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland“ der Bundesbehörden und stellt in dieser Form außerhalb der Bundeswasserstraßen die bislang einzige übergreifende Orientierung bei der Maßnahmenauswahl, ‑vorbereitung und ‑durchführung dar.
Wegen der bislang von vielen so empfundenen Unsicherheiten trifft das Merkblatt klare Aussagen zu rechtlichen Grundlagen, ökologischen Randbedingungen, wirtschaftlichen Kriterien, technischen Verfahrenswegen und empfohlenen Verfahrensabläufen. Es beschreibt Prioritäten und empfiehlt Grenzen für die Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit bestimmter Methoden und Verbringungswege. Das Merkblatt schafft damit als Leitfaden eine deutliche Klarheit beim Umgang mit Sediment und Baggergut aus Gewässerunterhaltung und ‑ausbau auch außerhalb der Bundeswasserstraßen.
Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA‑M 513–1 wird bis zum 31. August 2018 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Geogr. Georg Schrenk, schrenk@dwa.de.