Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat das Merkblatt DWA‑M 513–1 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau im Bereich der Binnengewässer – Teil 1: Handlungsempfehlungen und Untersuchungsprogramm“ veröffentlicht.
Bundesweit besteht an vielen Gewässern ein hoher und weiter zunehmender Unterhaltungsbedarf in Form des Managements von Sediment und Baggergut. Dabei ist die Wiederherstellung und Beibehaltung der Funktionsfähigkeit der Gewässer in hydromorphologischer, ökologischer und sozioökonomischer Hinsicht wünschenswert, dies gerade vor dem Hintergrund de
EG-Wasserrahmenrichtlinie. Aufgrund empfundener rechtlicher und ökologischer Unsicherheiten, aber auch angenommener hoher Kosten, sind viele notwendige Unterhaltungsmaßnahmen bislang nicht angegangen worden.
Gegenstand des Merkblatts DWA‑M 513–1 ist der Umgang mit Sedimenten und Baggergut aus Gewässerunterhaltung und ‑ausbau im Binnenland. In Abgrenzung zum Begriff „Sedimentmanagement“ bezieht sich der „Umgang mit Baggergut“ auf Boden, Bodenmaterial, Bodenaushub und Sedimente im und am Gewässer sowie Sedimente, die sich an wasserwirtschaftlichen Anlagen abgelagert haben und die im Rahmen der Gewässerunterhaltung bzw. des Gewässerausbaus aus dem Gewässer entnommen oder darin umgelagert werden. Als Gewässer im Sinne dieses Merkblatts sind alle oberirdischen Binnengewässer zu verstehen, ausgenommen sind die Bundeswasserstraßen.
Kommunen, Länder, Betreiber, Wasserwirtschaftsverbände sowie die Wasserverwaltungen stehen vor der Aufgabe, Baggergutmengen, die bei Unterhaltung, Ausbau der Gewässer und Maßnahmen zur Erreichung der Umweltziele nach der Wasserrahmenrichtlinie anfallen, zu bewirtschaften. Diese Aushubmassen werden, soweit es umweltverträglich möglich oder aus Gründen des Feststoffhaushalts notwendig ist, im Gewässer umgelagert oder aus dem Gewässer entfernt. Aus dem Gewässer entferntes Baggergut kann verwendet, verwertet oder beseitigt werden.
Das vorliegende, vom DWA-Fachausschuss WW‑9 „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung und ‑ausbau“ (Obfrau: Dipl.-Ing. Christel Pfefferkorn) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Wasserbau und Wasserkraft“ erarbeitete Merkblatt soll Maßnahmenträgern, Genehmigungsbehörden, beteiligten Ingenieur- und Planungsbüros, Ausführenden sowie weiteren am Planungsprozess beteiligten Akteuren als Arbeitshilfe zur Verfügung stehen. Dabei werden Methoden der Erkundung, Untersuchung und Bewertung des Baggerguts vorgestellt sowie der Beurteilungsspielraum aufgezeigt, den der rechtliche Rahmen beim Umgang mit Baggergut ermöglicht. Verschiedene Nutzungsmöglichkeiten sowie prinzipielle Entsorgungsoptionen werden dargestellt. Das Merkblatt orientiert sich dabei an der artverwandten „Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland“ der Bundesbehörden und stellt in dieser Form außerhalb der Bundeswasserstraßen die bislang einzige übergreifende Orientierung bei der Maßnahmenauswahl, ‑vorbereitung und ‑durchführung dar.
Wegen der bislang von vielen so empfundenen Unsicherheiten trifft das Merkblatt klare Aussagen zu rechtlichen Grundlagen, ökologischen Randbedingungen, wirtschaftlichen Kriterien, technischen Verfahrenswegen und empfohlenen Verfahrensabläufen. Es beschreibt Prioritäten und empfiehlt Grenzen für die Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit bestimmter Methoden und Verbringungswege. Das Merkblatt schafft damit als Leitfaden eine deutliche Klarheit beim Umgang mit Sediment und Baggergut aus Gewässerunterhaltung und ‑ausbau auch außerhalb der Bundeswasserstraßen.
Das Merkblatt DWA‑M 513–1 ist eine Überarbeitung der Merkblätter DWA‑M 362–1 „Umgang mit Baggergut – Teil 1: Handlungsempfehlungen“ (01/2008) und ATV‑M 362–3 „Umgang mit Baggergut – Teil 3: Mindestuntersuchungsprogramm für Baggergut“. Die Überarbeitung war aufgrund der umfassenden gesetzlichen Novellierungen auf EU- und Bundesebene sowie der fachlichen und technischen Entwicklungen in den letzten Jahren erforderlich geworden. Das Merkblatt ATV-DVWK‑M 362–2 „Umgang mit Baggergut – Teil 2: Fallbeispiele“ wurde nicht verändert und ist weiterhin gültig. Es wird bei Bedarf aktualisiert werden.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA‑M 362–1 (1/2008) und Merkblatt ATV‑M 362–3 (4/1999) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Änderung des Merkblatttitels und der Merkblattnummer
- Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen im Hinblick auf Gesetze und Verordnungen
- weitgehende Umstrukturierung und Aktualisierung
- Zusammenführung der Teile 1 und 3
Mit dem Erscheinen des Merkblatts DWA‑M 513–1 (11/2019) wird das Merkblatt DWA‑M 362–1 (1/2008) zurückgezogen; das Merkblatt ATV‑M 362–3 wurde bereits im Oktober 2011 zurückgezogen.