Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) wird die Merkblätter ATV-DVWK‑M 706–1 „Abwasser, das bei der Wasseraufbereitung entsteht“ und ATV-DVWK‑M 706–2 „Abwasser, das beim Betrieb von Kühlsystemen entsteht“ von Juni 2000 bzw. April 1997 überarbeiten.
Das bisherige ATV-DVWK‑M 706 beschreibt in den Teilen 1 bis 4 — bedingt durch die Entstehungsgeschichte — schwerpunktmäßig die Wasseraufbereitung im Bereich Kraftwerke und Energieversorgung. Die Aufbereitung von Trink- und Badewasser sowie das hieraus resultierende Abwasser sind dagegen explizit nicht Gegenstand des bisherigen Merkblatts, obwohl thematisch und technisch eng verwandt. Daher fehlt zurzeit ein zusammenfassender Überblick über Art und Menge der bei der Wasseraufbereitung außerhalb von Kraftwerken in vielen verschiedenen Bereichen von Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen anfallenden Abwässer.
Ein entsprechend überarbeitetes Merkblatt „Abwasser aus der Wasseraufbereitung“ wäre deshalb für alle Adressaten eine wertvolle Hilfestellung, da bislang über die bereits beschriebenen Teilströme hinaus wenige Informationen vorliegen. Insbesondere auch zum genehmigungsrechtlichen Umgang mit diesen Abwasserteilströmen (getrennte Erfassung, Behandlung, Überwachung) sollten Hinweise und Empfehlungen ergänzt werden.
Zusammen mit dem ATV-DVWK‑M 706–1 soll aufgrund des häufig engen funktionalen, räumlichen und genehmigungsrechtlichen Zusammenhangs auch das Merkblatt M 706–2 überarbeitet werden, das sich mit Abwasser aus Kühlsystemen befasst. Wesentlicher Anlass ist neben der Erweiterung des Anwendungsbereiches analog zum M 706–1 vor allem auch das Inkrafttreten der 42. BImSchV und die Bestimmungen der AwSV (§§ 19 Abs. 4 und 35) für die Aufstellung von Kälteanlagen sowie die sich daraus für die Abwasserbeseitigung ergebenden Folgen. Diese inhaltlichen Aspekte führen zu einer Abgrenzung zu den Teilen M 706–3 und ‑4, deren Schwerpunkt im Bereich der Kraftwerke und Heizwerke liegt.
Die bisherigen Regelungen im Merkblatt ATV-DVWK‑M 706–1 sollen auf Aktualität geprüft werden. Gleichzeitig soll es um bislang nicht behandelte Abwasserströme aus der Wasseraufbereitung in Industrie, Gewerbe und Schwimmbädern ergänzt werden. Zur Behandlung von Abwasser aus der Badewasseraufbereitung sollen die Behandlungsverfahren beschrieben werden. Hierbei wäre auch der Anfall von stark salzhaltigen Abwässern aus Sole- und Thermalbädern zu berücksichtigen. Des Weiteren soll die Beschaffenheit einzelner Abwasserströme mit Hilfe von Messwerten erläutert und der Umgang damit deutlicher beschrieben werden (Direkt-/Indirekteinleitung).
Auch hinsichtlich des Abwasseranfalls aus Kühlsystemen soll der Inhalt des Merkblatts ATV-DVWK‑M 706–2 um industrielle und gewerbliche Anwendungen außerhalb des Kraftwerksbetriebes ergänzt werden. Neben der Beschreibung von Abwasseranfall und ‑beschaffenheit sollen auch der vollzugsrechtliche Rahmen sowie die bezüglich der Abwassereinleitung ggf. zu ergreifenden Maßnahmen beschrieben werden. Hierzu wird für beide Merkblattteile eine bessere Verzahnung mit den Anforderungen des Anhangs 31 Abwasserverordnung und mit der Beschreibung in den „Hinweisen und Erläuterungen“ zum Anhang 31 vorgesehen. Eine Zusammenführung der beiden Merkblätter soll im Rahmen der Überarbeitung geprüft werden.