Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) überarbeitet das Arbeitsblatt DWA‑M 716–1 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien — Teil 1: Allgemeine Anforderungen“.
Ein universelles Bindemittel für alle flüssigen Chemikalien gibt es aufgrund der chemischen Vielfalt sowohl der Stoffe als auch der Bindemittel nicht. Es können keine einheitlichen Anforderungen für alle Anwendungszwecke definiert werden. Deshalb werden die Anforderungen an Öl- und Chemikalienbindemittel in einem Arbeitsblatt mit mehreren Teilen niedergelegt, wobei Teil 1 die allgemeinen Anforderungen und Prüfverfahren für alle Öl- und Chemikalienbindemittel beinhaltet. Spezielle Anforderungen an die Bindemittel und Prüfmethoden werden in Abhängigkeit von Stoffgruppen in entsprechenden Teilen niedergelegt. Es liegen derzeit folgende Teile vor:
- DWA‑A 716–1 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien — Teil 1: Allgemeine Anforderungen“
- DWA‑A 716–9 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien — Teil 9: “Anforderungen an „R“ — Ölbindemittel zur Anwendung auf Verkehrsflächen (road / Straße)“
- DWA‑A 716–10 (Entwurf) „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien — Teil 10: Anforderungen an „W“ — Ölbindemittel zur Anwendung auf Gewässern (Wasser / water)“
Der DWA-Fachausschuss IG‑7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen“ und die Arbeitsgruppe IG‑7.1 „Öl- und Chemikalienbindemittel“ haben sich im Rahmen der fünfjährigen Aktualitätsprüfung für eine Überarbeitung von DWA‑A 716–1 ausgesprochen. Aktualisierungsbedarf wird insbesondere bei folgenden Punkten gesehen:
- Erweiterung der Prüfvorschriften um Grenz- und Beurteilungswerte zum Staubungsverhalten
- Anpassung an die aktuelle Rechtslage
- Abstimmung mit Definitionen in anderen GMAG-Publikationen
- Harmonisierung von Querverweisen zu aktuellen DWA-Publikationen
DWA‑A 716–1 richtet sich speziell an Hersteller von Öl- und Chemikalienbindemitteln, Prüfinstitute sowie den Handel. Die Überarbeitung des Arbeitsblattes erfolgt durch die Arbeitsgruppe IG‑7.1 „Öl- und Chemikalienbindemittel“ im Fachausschuss IG‑7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist Ende 2018 vorgesehen.