Zunächst werden in der Struktur des Wasserrechtes die Zusammenhänge zwischen Wasserhaushaltsgesetz, Anlagenverordnung und technischen Regeln erläutert. Es wird auf Betreiberpflichten, Anlagenarten, Einstufung von Anlagen nach deren Gefährdungspotential, wassergefährdende Stoffe, Dichtflächen, Rückhaltevolumen und Infrastruktur eingegangen. Abschließend werden die Regeln, Prüfpflichten, Genehmigungen und Nachweise zur Prüfung von Anlagen durch Betreiber und Sachverständige ausführlich erläutert.
Für jene Teilnehmer, die sich neu mit dem Wasserrecht beschäftigen beziehungsweise vorhandenes Wissen insbesondere im Bereich der seit 18. April 2017 neuen AwSV zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auffrischen möchten, ist dieses zweitägige Seminar gut geeignet.
Insbesondere für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird hier die Struktur des Wasserrechts in Deutschland auf der Basis der wichtigsten Regelwerke dargestellt und deren Grundbegriffe erläutert. Die Voraussetzungen für die Entwicklung von Sicherheitskonzepten für Anlagen werden nach der neuen AwSV anschaulich aufbereitet.