Im Rahmen des Seminars werden den Teilnehmern grundlegende Kenntnisse im Bereich des Abfallrechts vermittelt. Dabei werden unter anderem die Hierarchie der Gesetzgebung sowie die Zuständigkeiten von EU, Bund, Ländern und Gemeinden erläutert. Außerdem werden die geltenden Gesetze und Verordnungen behandelt und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorgestellt. Ein weiterer Themenblock beschäftigt sich mit der Definition von Abfall und untersucht, ob es sich dabei um ein Produkt, ein Nebenprodukt oder tatsächlich nur um Abfall handelt.