Seit Mai 2018 liegt das Arbeitsblatt DWA‑A 780 (TRwS 780) „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – Oberirdische Rohrleitungen“ in zwei Teilen vor. Nachdem im November 2018 bereits der Kommentar zu Teil 1 „Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen“ erschienen ist, hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) nun den Kommentar zu Teil 2 „Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen“ veröffentlicht.
Die bundesweit gültige Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verlangt in § 21 Abs. 1, dass oberirdische Rohrleitungen zur Fortleitung wassergefährdender flüssiger Stoffe mit Rückhalteeinrichtungen auszurüsten sind, die so bemessen sein müssen, dass sie das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsmaßnahmen austretende Flüssigkeitsvolumen aufnehmen können. Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3 AwSV können die Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen für austretende wassergefährdende Flüssigkeiten auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung durch Anforderungen organisatorischer oder technischer Art ersetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass ein vergleichbares Sicherheitsniveau erreicht wird. Die TRwS 780 konkretisiert, technische und organisatorische Maßnahmen für oberirdische Rohrleitungen, unter deren Einhaltung ein Verzicht auf Rückhalteeinrichtungen möglich ist.
Die bundesweit gültige Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verlangt in § 21 Abs. 1, dass oberirdische Rohrleitungen zur Fortleitung wassergefährdender flüssiger Stoffe mit Rückhalteeinrichtungen auszurüsten sind, die so bemessen sein müssen, dass sie das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsmaßnahmen austretende Flüssigkeitsvolumen aufnehmen können. Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3 AwSV können die Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen für austretende wassergefährdende Flüssigkeiten auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung durch Anforderungen organisatorischer oder technischer Art ersetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass ein vergleichbares Sicherheitsniveau erreicht wird. Die TRwS 780 konkretisiert, technische und organisatorische Maßnahmen für oberirdische Rohrleitungen, unter deren Einhaltung ein Verzicht auf Rückhalteeinrichtungen möglich ist.
Die DWA-Kommentare zum Arbeitsblatt DWA‑A 780 liefern zusätzliche Erläuterungen und Hintergrundinformationen, die im Rahmen der Bearbeitung des Arbeitsblatts innerhalb der Arbeitsgruppe aufgekommen sind, und beschreiben umfassend die Handlungsspielräume. Durch die Nutzung der Kommentare werden zusätzliche Erkenntnisse vermittelt.
Die DWA-Kommentare zum Arbeitsblatt DWA‑A 780 Teil 1 und Teil 2 wurden von Dr.-Ing. Axel Nacken und Dipl.-Ing. Frank Oswald erarbeitet und richten sich insbesondere an Anlagenbetreiber, zuständige Behörden, Fachbetriebe, Ingenieurbüros und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind.
Der Aufbau der Kommentare ist so gestaltet, dass die Originaltexte der TRwS 780 Teil 1 und Teil 2 jeweils mit abgedruckt und zur Verdeutlichung grau hinterlegt sind.