“Die Koalitionsfraktionen haben heute zu Recht die falsche Politik der Bundesregierung bei vermiedenen Netzentgelten korrigiert. Die heute erzielte Einigung bedeutet essentielle Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Plänen: Es wird kein Abschmelzen der vermiedenen Netzentgelte für steuerbare, dezentrale Anlagen geben. Dafür haben der BDEW und seine Mitgliedsunternehmen in den letzten Wochen mit Nachdruck gekämpft”, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, am 27.06. in Berlin. Damit trage die Politik dem systemstabilisierenden Beitrag steuerbarer Erzeugungsanlagen und ihrem Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele endlich angemessen Rechnung.
“Es wäre geradezu absurd gewesen, ausgerechnet die klimaschonende Kraft-Wärme-Kopplung und Pumpspeicherkraftwerke massiv zu belasten. Das hätte die Wirtschaftlichkeit dieser für die Energiewende und die sichere Energieversorgung so wichtigen Technologien in Frage gestellt”, so Kapferer.
Auch bei Bürgerenergiegesellschaften sind die Regierungsfraktionen Empfehlungen des BDEW und weiterer Verbändepartner gefolgt. So brauchen diese für die beiden Ausschreibungsrunden 2018 Wind-onshore wie gewerbliche Wettbewerber eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz.
Das Niveau der vermiedenen Netzentgelte wird laut der Einigung der Koalitionsfraktionen auf den Stand von 2016 statt 2015 eingefroren. Die Wirksamkeit des Gesetzes soll ab 1. Januar 2018 beginnen – somit entfällt eine Rückwirkung. Einzelne Kostenbestandteile werden lediglich für die Offshore-Anbindung und nicht für Erdkabel herausgerechnet. Für steuerbare Neuanlagen entfallen die vermiedenen Netzentgelte erst ab 2023.