Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Merkblatts DWA‑M 1000 „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Abwasseranlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Betreiber von Abwasseranlagen haben die Aufgabe, diese so zu betreiben, dass die Anforderungen des WHG, Kapitel 3, Abschnitt 2 – Abwasserbeseitigung – und besonders §§ 60 und 61 eingehalten werden.
Wesentliche Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Forderungen sowie der kundenseitigen Qualitätsansprüche bei der Abwasserentsorgung sind:
- entsprechend leistungsfähige Einrichtungen und Abwasseranlagen
- sozialkompetente und weitsichtige Führung
- sach- und ordnungsgemäßer Betrieb
- ausreichendes und qualifiziertes Personal
- gut funktionierende Qualitätssicherungsmaßnahmen
- wirtschaftliches Handeln
- ständige Weiterentwicklung
In diesem Merkblatt werden die Anforderungen an die Betreiber von Abwasseranlagen hinsichtlich der Organisation und der beschäftigten Personen sowie die sicherheitstechnischen und betriebstechnischen Belange für Planung, Bau und Betrieb von Abwasseranlagen dargestellt.
Ziel ist es, eine Grundlage für eine sichere, zuverlässige, umweltgerechte und wirtschaftliche Abwasserentsorgung im Sinne der gesetzlichen und technischen Regelungen zu schaffen.
Zur Umsetzung der Anforderungen im Rahmen eines Technischen Sicherheitsmanagements stehen Leitfäden bei der TSM-Stelle der DWA (tsm@dwa.de) zur Verfügung.
Hinweis: Für Unternehmen, die neben der Abwasserbeseitigung weitere Sparten betreiben, gelten auch die Anforderungen der jeweiligen entsprechenden Regelwerke.
Das vorliegende, von der DWA-Arbeitsgruppe WI‑5.1 „TSM Abwasser“ (Sprecher Dipl.-Ing. Bernd Hünting) im DWA-Fachausschuss WI‑5 „Managementsysteme/Technisches Sicherheitsmanagement“ erarbeitete Merkblatt DWA‑M 1000 richtet sich an die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Abwasseranlagen verantwortlichen Personen.
Frist zur Stellungnahme: Merkblatt DWA‑M 1000 wird bis zum 31. Dezember 2018 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Ing. Richard Esser, richard.esser@dwa.de.