Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat das Arbeitsblatt DWA‑A 716 „Öl- und Chemikalienbindemittel – Anforderungen/Prüfkriterien – Teil 10: Anforderungen an ‚W‘-Ölbindemittel zur Anwendung auf Gewässern (water/Wasser)“ veröffentlicht.
Bei Unfällen mit aufschwimmenden Mineralölprodukten auf Gewässeroberflächen kommt der Gefahrenabwehr und Schadenbegrenzung einschließlich dem vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutz besondere Bedeutung zu. Wegen der Toxizität vieler Ölinhaltsstoffe müssen die Maßnahmen auch darauf gerichtet sein, gesundheitliche, ökologische und finanzielle Schäden durch Beeinträchtigung von Gewässern abzuwehren. Bei diesen Maßnahmen ist der Einsatz von geeigneten Ölbindemitteln entscheidend. Die Bindemittel müssen schwimmfähig sein und nach dem Einsatz wieder mit einfachen Mitteln grundsätzlich vollständig von der Gewässeroberfläche entfernt werden können.
Während das Arbeitsblatt DWA‑A 716–1 die allgemeinen Anforderungen und Prüfverfahren für alle Öl- und Chemikalienbindemittel umfasst, werden die speziellen Anforderungen in gruppenspezifischen Teilen der Arbeitsblattreihe DWA‑A 716 ergänzt.
Das Arbeitsblatt DWA‑A 716–10 regelt die spezifischen Anforderungen an Ölbindemittel, die auf Gewässern nach Unfällen mit Mineralölen und ‑produkten zum Einsatz kommen sollen. Es stellt eine Weiterentwicklung der LTwS-Schrift Nr. 27 dar und regelt die Prüfkriterien unter Laborbedingungen zur Gewinnung vergleichbarer und reproduzierbarer Prüfergebnisse. Die praktischen Einsatzmöglichkeiten und insbesondere die Eignung für die jeweils aufzunehmenden Flüssigkeiten/Gemische sind durch den Anwender zu prüfen.
Es werden insbesondere Staubungsverhalten, Schüttdichte und Raumgewicht, Korngrößenverteilung, Trockenrückstand, maximale Ölaufnahme, Schwimmfähigkeit und die Aufnahmefähigkeit des Ölbindemittels auf Wasser untersucht.
Die Arbeitsblätter DWA‑A 716–1 und folgende wenden sich speziell an die Hersteller, Vertreiber und Prüfinstitute von Öl- und Chemikalienbindemitteln.
Die Erarbeitung erfolgte durch die DWA-Arbeitsgruppe IG‑7.1 „Öl- und Chemikalienbindemittel“ (Sprecher: Dipl.-Umweltwiss. Sebastian Bien) im DWA-Fachausschuss IG 7 „Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen (GMAG)“.