Die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach — figawa begrüßt die novellierte nationale Trinkwasserverordnung vom Bundesrat, denn insgesamt zielt die neue Verordnung darauf ab, die Trinkwasserqualität in Deutschland weiter zu verbessern und die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Volker Meyer, Hauptgeschäftsführer der figawa: „Die novellierte nationale Trinkwasserverordnung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Sie unterstützt die Bestrebungen der europäischen Trinkwasserrichtlinie für eine Harmonisierung von Anforderungen an Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser und schafft somit die Basis für hochwertiges Trinkwasser am Zapfhahn des Verbrauchers.“
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die verpflichtende Bewertung von Wasserversorgungsanlagen nach dem risikobasierten Ansatz. Hierbei müssen vor allem die Wasserversorger, die gesamte Wasserversorgung von der Quelle über die Aufbereitung, die Speicherung und die Verteilung betrachten, mögliche Gefährdungen identifizieren und bewerten. Dadurch sollen mögliche Gefahren für die Trinkwasserqualität frühzeitig erkannt und beseitigt werden können. Neu ist auch eine bundesweite Risikoabschätzung der Trinkwasserinstallationen. Besonders die Informationspflichten für Wasserversorger gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern werden erweitert. So müssen Wasserversorger künftig nicht nur über die Qualität des Trinkwassers informieren, sondern auch über Preise, Wasserverlustraten oder die Möglichkeiten des Wassersparens.
Darüber hinaus gibt es neue oder strengere Parametervorgaben, unter anderem zu Arsen, Bisphenol A, Blei, Chrom und PFAS. Durch die neuen Vorgaben soll sichergestellt werden, dass veränderte oder neue toxikologische Bewertungen von Substanzen in den gesetzlichen Vorgaben adäquat berücksichtigt werden. Auch der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. wurde gesenkt. Legionellen sind Bakterien, die im Wasser vorkommen und bei Einatmen zu schweren Erkrankungen führen können. Der technische Maßnahmenwert legt fest, ab welcher Konzentration von Legionellen in Wasser Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung ergriffen werden müssen. Diese müssen nun deutlich früher erfolgen.