Die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft steht grundsätzlich im öffentlichen Interesse und muss als solches in genehmigungsrechtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden. Zwei aktuelle Anlässe untermauern dies einmal mehr. Am kommenden Montag, dem 26. April, jährt sich das Reaktorunglück von Tschernobyl zum 35. Mal. Es erinnert daran, dass jede regenerativ erzeugte Kilowattstunde Strom den Bedarf an Energie aus Atomkraft und damit einhergehende Risiken verringert. Dazu kommt der Beschluss der Europäischen Union (EU) von dieser Woche: Anstatt 40 Prozent soll der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 nun um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 in den EU-Staaten reduziert werden. „Hierfür ist es sinnvoll und notwendig, bestehende und bewährte Erneuerbare-Energien-Technologien zu nutzen“, appelliert Hermann Steinmaßl, Vorstand der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. „Das Potenzial von Wasserkraftanlagen, die stabil und zuverlässig CO2-freien Strom liefern, sollte ausgeschöpft werden“.
Wie schon Gerichtsurteile, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, bestätigt haben, ist der Kleinwasserkraft ein „gewichtiges“ beziehungsweise „übergeordnetes“ öffentliches Interesse zuzubilligen. Die klimafreundliche Energiegewinnung ist im Interesse der Allgemeinheit. So ist auch in dem Ende 2019 verabschiedeten Bayerischen Aktionsprogramm Energie der Bayerischen Staatsregierung ein „Träger öffentlicher Belange – Wasserkraft“ mit der dazugehörigen Bekanntmachung zur Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Belange vorgesehen.
„Das begrüßen wir sehr, allerdings sollten dem Plan nun bald konkrete Taten folgen“, mahnt Hans-Peter Lang, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW) eG. Besonders das Öffentliche Interesse für die Wasserkraft endlich festzuschreiben, ist von großer Bedeutung. „Die positiven Effekte der Wasserkraft – neben der klimaschonenden Stromerzeugung sind dies beispielsweise die Grundlastfähigkeit und der Hochwasserschutz — sollen endlich mit anderen Interessen auf Augenhöhe angemessen abgewogen werden.“
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