Das Risiko, das von schlecht gewarteten Trinkwasser-Installationen ausgeht, ist erheblich. Dies zeigt sich auch darin, dass die Trinkwasserverordnung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ruht und damit hohe Anforderungen stellt. Die Doppelrichtlinie beschreibt die konkreten Betreiberpflichten und nennt die Voraussetzungen und Anforderungen im Rahmen des Betriebs von Installationen.
Die neue VDI-Expertenempfehlung ergänzt die Doppelrichtlinie, indem sie Anleitungen zur Durchführung von hygienegerechten Außer- und Wiederinbetriebnahmen von Trinkwasser-Installationen liefert. Nicht immer werden Trinkwasser-Installationen durchgehend genutzt: Es gibt eine Reihe von Einrichtungen, in denen eineregelmäßige verminderte Trinkwasserentnahme zu erwarten ist , wie in Kindertages- und Bildungsstätten sowie Sportstätten und Ferienwohnanlagen mit Saisonbetrieb. Neben diesen regelhaften Unterbrechungen einer Trinkwasseranlage kann es auch zu Außerbetriebnahmen durch Bau- oder Wartungsarbeiten oder durch unerwartete Ereignisse wie die aktuelle Pandemie kommen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Trinkwasser-Installationen fachgerecht außer und wieder in Betrieb genommen werden, und dass in der Zwischenzeit angemessene Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die Sicherheit und Güte des Trinkwassers auch aus temporär stillgelegten Anlagen zu gewährleisten.
Die neue Expertenempfehlung richtet sich an alle , diefür den Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen verantwortlich sind. Sie definiert die erforderlichen Schritte einer Außerbetriebnahme, inklusive dem Absperren von Trinkwasser-Installationen oder Teilen davon. Des Weiteren benennt sie die Maßnahmen im Rahmen der Wiederinbetriebnahme, und Inhalt und Umfang der Dokumentation der Vorgänge.
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