„Mit der AVV Gebietsausweisung macht der Bund den Ländern einheitliche Vorgaben für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete. Diese Gebiete sind von den Ländern festzulegen. In ihnen gelten ab 2021 zusätzliche Anforderungen an die Landwirtschaft zum Schutz der Gewässer vor Nitratbelastungen. Das ist aus unserer Sicht gut und richtig. Angewandt wird eine Kombination aus der Bewertung der vorhandenen Nitratbelastungen des Grundwassers mit den verfügbaren Grundwassermessnetzen und einer modellgestützten Ermittlung der Stickstoffüberschüsse auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Diese Methodik ist im Prinzip gut geeignet, die für die vorhandenen und zukünftigen Nitratbelastungen verantwortlichen Flächen zu identifizieren. Sie muss aber deutlich nachgeschärft werden, um eine wirksame und nachhaltige Senkung der Nitratverschmutzung des Grundwassers zu erreichen.
So sind Trinkwasserschutzgebiete bei signifikanten Nitrateinträgen vollständig als nitratbelastete Gebiete auszuweisen. Außerdem darf die modellgestützte Ermittlung der landwirtschaftlichen Stickstoffüberschüsse nicht, wie nun festgelegt, auf die heute schon belasteten Gebiete beschränkt sein. Sie muss flächendeckend erfolgen. Nur so ließen sich auch künftige Belastungsschwerpunkte frühzeitig erkennen. Das ist umso wichtiger, da das Nitratabbauvermögen der Böden endlich ist.
Mit der AVV schließt die Bundesregierung die Novellierung des Düngerechts ab. Gravierende Versäumnisse bestehen jedoch weiterhin: Das Nitratabbauvermögen des Untergrunds muss bei der modellgestützten Emissionsbetrachtung berücksichtigt werden. Außerdem brauchen wir lückenlose Meldepflichten von realen und flächenscharfen Dünge- und Erntemengen an die zuständigen Behörden. Nur so ist eine realistische und differenzierte Ermittlung der Stickstoffüberschüsse möglich. Das Düngerecht muss in dieser Hinsicht dringend nachgebessert werden.“