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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG
FACHWELT VERLAG

Haupt­sitz
Djer­ane BB
85360 Ulcinj
Montenegro

Aussen­stelle
Bach­straße 32
70563 Stuttgart
Deutschland

Vertreten durch:
Ali­ja Palevic

Kon­takt:
+49 711 93 59 27–40
info@fachwelt-verlag.de
www.FACHWELT-VERLAG.de

Geschäftsin­hab­er:
Ali­ja Palevic

Redak­tion:
Katrin Ivezic

VAT Num­mer:
03365522

Ver­ant­wortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Geschäft­sleit­er
Ali­ja Palevic
+49 711 93 59 27–41
ap@fachwelt-verlag.de

Key Account Manager
Mehdi­je Palevic
+49 711 93 59 27–42
mp@fachwelt-verlag.de

Haf­tung für Inhalte:
Die Inhalte unser­er Seit­en wur­den mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Voll­ständigkeit und Aktu­al­ität der Inhalte kön­nen wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Dien­stean­bi­eter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seit­en nach den all­ge­meinen Geset­zen ver­ant­wortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Dien­stean­bi­eter jedoch nicht verpflichtet, über­mit­telte oder gespe­icherte fremde Infor­ma­tio­nen zu überwachen oder nach Umstän­den zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hin­weisen. Verpflich­tun­gen zur Ent­fer­nung oder Sper­rung der Nutzung von Infor­ma­tio­nen nach den all­ge­meinen Geset­zen bleiben hier­von unberührt. Eine dies­bezügliche Haf­tung ist jedoch erst ab dem Zeit­punkt der Ken­nt­nis ein­er konkreten Rechtsver­let­zung möglich. Bei Bekan­ntwer­den von entsprechen­den Rechtsver­let­zun­gen wer­den wir diese Inhalte umge­hend entfernen.

Haf­tung für Links:
Unser Ange­bot enthält Links zu exter­nen Web­seit­en Drit­ter, auf deren Inhalte wir keinen Ein­fluss haben. Deshalb kön­nen wir für diese frem­den Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der ver­link­ten Seit­en ist stets der jew­eilige Anbi­eter oder Betreiber der Seit­en ver­ant­wortlich. Die ver­link­ten Seit­en wur­den zum Zeit­punkt der Ver­linkung auf mögliche Rechtsver­stöße über­prüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeit­punkt der Ver­linkung nicht erkennbar. Eine per­ma­nente inhaltliche Kon­trolle der ver­link­ten Seit­en ist jedoch ohne konkrete Anhalt­spunk­te ein­er Rechtsver­let­zung nicht zumut­bar. Bei Bekan­ntwer­den von Rechtsver­let­zun­gen wer­den wir der­ar­tige Links umge­hend entfernen.

 

All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen für Wer­bung in den Medi­en vom FACHWELT VERLAG

I. Anwen­dungs­bere­ich, Geltungsbereich

a. Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend „AGB“ genan­nt) gel­ten für sämtliche Wer­beaufträge in der Print­aus­gabe der Zeitschrift WASSER & ABWASSER TECHNIK, sowie des Online-Por­tals www.WASSER-ABWASSER-TECHNIK.com und der Newslet­ter (nach­fol­gend „WASSER & ABWASSER TECHNIK“ genan­nt) des Betreibers und Anbi­eters FACHWELT VERLAG, Haupt­sitz Djer­ane BB, 85360 Ulcinj, Mon­tene­gro, Geschäftsin­hab­er Ali­ja Pale­vic durch den Besteller/ Kunde (im fol­gen­den „Kunde“ genannt).

b. Ein Wer­beauf­trag im Sinne der nach­fol­gen­den AGB ist der Ver­trag über die Schal­tung eines oder mehrerer Werbe­mit­tel in Print­me­di­en beziehungsweise der Ein­le­gung von Wer­be­prospek­ten oder Online­di­en­sten von WASSER & ABWASSER TECHNIK zum Zwecke der Verbreitung.

c. Alle Aufträge und son­sti­gen Geschäfts­beziehun­gen erfol­gen auss­chließlich auf Grund­lage der vor­liegen­den AGB. Abwe­ichende Bedin­gun­gen erken­nt WASSER & ABWASSER TECHNIK nicht an, außer wenn sie diesen abwe­ichen­den Bedin­gun­gen aus­drück­lich und schriftlich zuges­timmt hat.

d. WASSER & ABWASSER TECHNIK führt Wer­beaufträge nach den zum Zeit­punkt der Bestel­lung gülti­gen AGB von WASSER & ABWASSER TECHNIK aus. Diese AGB ste­hen auf der Web­seite für den Kun­den deut­lich gekennze­ich­net zur Ver­fü­gung. Jed­erzeit­ige Änderun­gen der AGB behält sich WASSER & ABWASSER TECHNIK vor.

e. Sämtliche Darstel­lun­gen von Waren und Pro­duk­ten auf der Web­seite sind rechtlich nicht als Angebot/Antrag zu qual­i­fizieren, son­dern als unverbindliche Auf­forderung an den Benutzer/Kunden eine Bestel­lung zu täti­gen und somit ein eigenes Ange­bot abzugeben.

II. Ver­trags­ge­gen­stand

a. Ver­trags­ge­gen­stand ist der Auf­trag zur Schal­tung von Werbe­mit­teln in oben genan­nten Medi­en zu den in der Preis­liste genan­nten Endpreisen.

b. Werbe­mit­tel im Sinne dieser Bedin­gun­gen sind Wer­be­botschaften, welche durch die oben genan­nten Wer­be­träger (Print­me­di­en und Inter­net) an Zielper­so­n­en über­mit­telt wer­den. Diese kön­nen beispiel­sweise aus einem oder mehreren Ele­menten bestehen:

einem Bild und/ oder Text, Ton­fol­gen, Bewegt­bildern, ein­er sen­si­tiv­en Fläche, die bei Anklick­en die Verbindung zu weit­eren Dat­en her­stellt, die im Bere­ich des Kun­den liegen (z. B. Link), Ban­nern, Textfeld in Newslet­tern. Fern­er umfasst sind Down­load­an­ge­bote, welche in Form ein­er PDF-Datei hin­ter­legt wer­den können.

c. Das Set­zen von Links als Werbe­mit­tel wird nur angenom­men, wenn sich bei Öff­nung des Links ein sep­a­rates Browser­fen­ster öffnet.

d. Werbe­mit­tel, die auf­grund ihrer Gestal­tung nicht ein­deutig als solche erkennbar sind, wer­den als Wer­bung deut­lich gekennze­ich­net (in der Regel durch den Zusatz „Anzeige) und/ oder grafisch von anderen Inhal­ten getrennt.

III. Ver­tragsab­schluss und Annahmevorbehalt

a. Der Kunde gibt durch die Über­mit­tlung des Auf­trags ein Ange­bot gegenüber WASSER & ABWASSER TECHNIK zur Schal­tung sein­er Werbe­mit­tel ab. Das Ange­bot kann schriftlich, per Email oder mündlich über­mit­telt wer­den. Mit der Über­bringung des Ange­bots erken­nt der Kunde aus­drück­lich die vor­liegen­den AGB an und erk­lärt sich mit deren Inhalt einverstanden.

b. Ergänzun­gen und Änderun­gen der Bestel­lung durch den Kun­den kön­nen dann üblicher­weise nicht mehr berück­sichtigt wer­den. Ein Recht­sanspruch auf eine Ergänzun­gen und Änderun­gen ist ausgeschlossen.

c. Der Ver­trag über dieses verbindliche Ange­bot kommt erst durch die Annahme seit­ens WASSER & ABWASSER TECHNIK zus­tande. Die Annahme wird gegenüber dem Kun­den durch eine schriftliche Bestellbestä­ti­gung per E‑Mail an die vom Kun­den angegebene E‑Mail-Adresse inner­halb von 7 Tagen nach Zugang des Ange­bots diesem gegenüber erk­lärt. Die Annahme des Ange­bots kann von WASSER & ABWASSER TECHNIK ohne Nen­nung von Grün­den abgelehnt werden.

d. Ein Konkur­ren­zauss­chluss ist nicht möglich.

e. Wird der Auf­trag durch eine Wer­beagen­tur direkt erteilt, kommt der Ver­trag im Zweifel, vor­be­haltlich ander­er schriftlich­er Vere­in­barun­gen, direkt mit dieser zus­tande. Soll ein Wer­bungtreiben­der Ver­tragspart­ner wer­den, muss er von der Wer­beagen­tur expliz­it namentlich benan­nt wer­den. WASSER & ABWASSER TECHNIK ist berechtigt von der Wer­beagen­tur die Vertre­tungsvoll­macht zu verlangen.

f. Dem Kun­den kann auf Antrag ein Recht zum Abruf einzel­ner Werbe­maß­nah­men eingeräumt wer­den. In diesem Fall ist der Auf­trag inner­halb eines Jahres ab Ver­tragss­chluss abzuwickeln.

IV. Preise

Die Preise richt­en sich nach der zum Ver­tragss­chluss gel­tenden Preis­liste. Sämtliche Preise in der Preis­liste stellen kein Ange­bot dar und ver­ste­hen sich frei bleibend und unverbindlich. Fehler, Irrtümer, Ver­füg­barkeit­en und Änderun­gen ins­beson­dere bzgl. den Pro­dukt-/Warenbeschrei­bun­gen bleiben vor­be­hal­ten. Es gel­ten die zum Zeit­punkt der Bestel­lung angezeigten Preise, alle vorheri­gen Preise ver­lieren ihre Gültigkeit. Alle genan­nten Preise ver­ste­hen sich in EURO inklu­sive der geset­zlich gülti­gen deutschen Mehrw­ert­s­teuer (derzeit 19 %). WASSER & ABWASSER TECHNIK nen­nt den konkreten End­preis des Auf­trags in der Bestellbestätigung.

V. Zahlungs­be­din­gun­gen, Aufrech­nung, Zahlungsverzug

a. Die Zahlung wird 14 Tage nach Ver­tragss­chluss fäl­lig, unab­hängig davon, wann das Werbe­mit­tel abgerufen wird.

b. Der Wer­beauf­trag kann per Über­weisung bezahlt werden.

c. Aus­drück­lich von WASSER & ABWASSER TECHNIK nicht akzep­tierte Zahlun­gen, sind die Bezahlun­gen durch Zusendung von Bargeld oder Schecks, welche von WASSER & ABWASSER TECHNIK nicht angenom­men wer­den. WASSER & ABWASSER TECHNIK behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auch nach der Bestel­lung noch auszuschließen.

d. Skon­toabzug ist nicht möglich.

e. Eine Aufrech­nung mit Gegen­forderun­gen des Kun­den ist nur zuläs­sig, wenn diese Gegen­forderun­gen schriftlich von WASSER & ABWASSER TECHNIK anerkan­nt oder recht­skräftig fest­gestellt sind. Ein Zurück­be­hal­tungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn und soweit sein Gege­nanspruch auf dem gle­ichen Ver­tragsver­hält­nis beruht.

f. Eventuell anfal­l­ende Bankge­bühren bei Bestel­lun­gen aus dem Aus­land gehen immer zu Las­ten des Kunden.

g. Bei Zahlungsverzug wer­den ab dem ersten Tag Zin­sen in Höhe von 8 Prozent­punk­ten über dem jew­eili­gen Basiszinssatz und Einziehungskosten berech­net. WASSER & ABWASSER TECHNIK kann auf­grund Zahlungsverzuges die weit­ere Aus­führung des Ver­trages ab- bzw. unterbrechen.

VI. Platzierung

Der Kunde kann bei Auf­tragserteilung einen Platzierungswun­sch angeben. WASSER & ABWASSER TECHNIK bemüht sich die Platzierung der Werbe­mit­tel im Ein­vernehmen mit dem Kun­den vorzunehmen. Ein Anspruch auf eine bes­timmte Platzierung beste­ht jedoch nicht. Ist die gewün­schte Platzierung nicht her­stell­bar entschei­det WASSER & ABWASSER TECHNIK nach bil­ligem Ermessen und unter weit­ge­hen­der Berück­sich­ti­gung der Inter­essen des Auftraggebers.

VII. Ablehnungs­befug­nis

a. WASSER & ABWASSER TECHNIK ist berechtigt, Wer­beaufträge jed­erzeit abzulehnen bzw. zu sper­ren oder die Ausstrahlung zu unter­brechen, wenn deren Inhalt gegen Geset­ze oder behördliche Bes­tim­mungen ver­stößt, deren Inhalte vom deutschen Wer­ber­at in einem Beschw­erde­v­er­fahren bean­standet wur­den oder deren Veröf­fentlichung für WASSER & ABWASSER TECHNIK unzu­mut­bar ist. Eine inhaltliche oder son­stige Prü­fungspflicht der Werbe­mit­tel durch WASSER & ABWASSER TECHNIK beste­ht aber nicht.

b. Gle­ich­falls kann WASSER & ABWASSER TECHNIK Wer­beaufträge wegen des Inhalts, der Herkun­ft oder der tech­nis­chen Form aus sach­lich gerecht­fer­tigten Grund­sätzen des Ver­lages ablehnen.

c. Auch bere­its veröf­fentlichte Werbe­mit­tel kön­nen zurück­ge­zo­gen wer­den. Dies ist ins­beson­dere dann der Fall, wenn der Kunde Inhalte nachträglich verän­dert, auf die durch einen Link ver­wiesen wird und welche die unter a. oder b. genan­nten Voraus­set­zun­gen erfüllen.

d. Ist der Kunde abgemah­nt wor­den oder hat er bere­its eine Unter­las­sungsverpflich­tungserk­lärung bezüglich bes­timmter Wer­bein­halte abgegeben. Ist er verpflichtet WASSER & ABWASSER TECHNIK unverzüglich schriftlich hierüber zu unter­richt­en. Unter­lässt er dies, kann er sich gegenüber WASSER & ABWASSER TECHNIK schadenser­satzpflichtig machen.

e. Die Ablehnung, Sper­rung oder Aus­set­zung wird dem Kun­den unverzüglich mitgeteilt.

VIII. Über­mit­tlung von Unter­la­gen und Daten

a. Die Rechtzeit­igkeit der Liefer­ung des Anzeigen­textes bzw. der Übersendung der Dateien, sowie ein­wand­freier Druck­un­ter­la­gen oder der Beila­gen obliegt dem Kun­den. Erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck­un­ter­la­gen bean­standet WASSER & ABWASSER TECHNIK unmit­tel­bar und fordert Ersatz an.

b. Der Kunde ist verpflichtet ord­nungs­gemäße, ins­beson­dere den tech­nis­chen Vor­gaben von WASSER & ABWASSER TECHNIK entsprechende Werbe­mit­tel zu liefern.

c. Der Kunde trägt die Gefahr für den Ver­lust von Dat­en oder Unterlagen.

d. Die Pflicht zur Auf­be­wahrung des Werbe­mit­tels endet für WASSER & ABWASSER TECHNIK drei Monate nach sein­er let­zt­ma­li­gen Ver­bre­itung. Auf Wun­sch des Kun­den wer­den Daten­träger, Fotos oder son­stige Unter­la­gen auf dessen Gefahr und Kosten an ihn zurückversandt.

IX. Haf­tung, Gewährleis­tung und Schadensersatz

a. Für die best­mögliche Wieder­gabe des Werbe­mit­tels gewährleis­tet WASSER & ABWASSER TECHNIK im Rah­men der vorherse­hbaren Anforderun­gen den jew­eils üblichen tech­nis­chen Stan­dard. Dem Kun­den ist jedoch bekan­nt, dass es nach dem Stand der Tech­nik nicht möglich ist, ein von Fehlern vol­lkom­men freies Pro­gramm zu erstellen. Die Gewährleis­tung gilt nicht für unwesentliche Fehler.

b. Ins­beson­dere, aber nicht auss­chließlich, liegen unwesentliche Fehler vor bei:

Ver­wen­dung ein­er nicht geeigneten Darstel­lungssoft- und/oder Hard­ware (z.B. Browser)

Störung der Kom­mu­nika­tion­snet­ze ander­er Betreiber

Rech­n­er­aus­fall auf­grund Systemversagens

unvoll­ständi­ge und/oder nicht aktu­al­isierte Ange­bote auf soge­nan­nten Proxy-Servern (Zwis­chen­spe­ich­ern)

Aus­fall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stun­den (fort­laufend oder addiert) inner­halb von 30 Tagen nach Beginn der ver­traglich vere­in­barten Schal­tung andauert

c. Fällt der Ad-Servers über einen beträchtlichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebucht­en Zeit) im Rah­men ein­er zeit­ge­bun­de­nen Fes­t­buchung aus, ent­fällt die Zahlungspflicht des Kun­den für diesen Zeitraum. Weit­ere Ansprüche sind ausgeschlossen.

d. Eine Abwe­ichung oder ein Qual­itätsver­lust der über­mit­tel­ten Anzeige/ Datei in ein­er dem Kun­den zumut­baren Weise, welche auf die tech­nis­che Umset­zung zurück­zuführen ist, stellt keinen Man­gel dar und berechtigt nicht zur

Män­gelbe­sei­t­i­gung, Rück­ab­wick­lung oder der Gel­tend­machung von Schadenser­satzansprüchen. Bei ungenü­gen­der Wieder­gabequal­ität des Werbe­mit­tels, welche WASSER & ABWASSER TECHNIK zu vertreten hat, entste­ht dem Kun­den ein Anspruch auf Zahlungs­min­derung oder ein­wand­freie Ersatzwer­bung, jedoch nur in dem Aus­maß, in dem der Zweck des Werbe­mit­tels beein­trächtigt wurde. Bei Fehlschla­gen oder Unzu­mut­barkeit der Ersatzwer­bung hat der Kunde ein Recht auf Zahlungs­min­derung oder Rück­gängig­machung des Auf­trags. Dem Kun­den entste­hen hier­aus keine son­sti­gen Schadenser­satzansprüche, ins­beson­dere nicht wegen Ver­di­en­staus­fall, ent­gan­gen Gewinns etc.

e. Sind etwaige Män­gel bei den Wer­bung­sun­ter­la­gen nicht offenkundig, so hat der Auf­tragge­ber bei ungenü­gen­der Veröf­fentlichung keine Ansprüche. Das gle­iche gilt bei Fehlern in wieder­holten Werbeschal­tun­gen, wenn der Auf­tragge­ber nicht vor Veröf­fentlichung der näch­st­fol­gen­den Werbeschal­tung auf den Fehler hinweist.

f. Dem Kun­den obliegt eine Rügepflicht. Er hat selb­st unverzüglich zu prüfen, ob die Wer­bung fehler­frei veröf­fentlicht ist und eventuelle Män­gel unverzüglich zu rügen. WASSER & ABWASSER TECHNIK beseit­igt die gerügten Män­gel, soweit möglich, umge­hend nach Erhalt der berechtigten Män­gel­rüge. Schadenser­satzansprüche des Kun­den beste­hen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Der Kunde kann dann nach sein­er Wahl Zahlungs­min­derung oder Veröf­fentlichung ein­er Ersatzschal­tung höch­stens in Höhe der Kosten der man­gel­haften Wer­bung ver­lan­gen. Eine weit­erge­hende Haf­tung sowie jegliche darüber hin­aus­ge­hen­den Schadenser­satzansprüche von WASSER & ABWASSER TECHNIK sind ausgeschlossen.

g. Die Gewährleis­tungs­frist beträgt 12 Monate. Im Übri­gen richtet sich die Gewährleis­tung nach den geset­zlichen Vorschriften.

h. Ist die Veröf­fentlichung eines Werbe­mit­tels aus Grün­den, die WASSER & ABWASSER TECHNIK nicht zu vertreten hat nicht möglich, kann die Veröf­fentlichung aus­fall­en oder ver­schoben wer­den. Die Verpflich­tung von WASSER & ABWASSER TECHNIK zur Erfül­lung des Ver­trags sowie jeglich­er Schaden­er­satz erlis­cht. Solche Gründe kön­nen ins­beson­dere sein, höhere Gewalt, Rech­n­er­aus­fall, Störun­gen, welche dem Ver­ant­wor­tungs­bere­ich Drit­ter zuzuord­nen sind (z. B. Provider, Net­z­be­treiber oder Leistungsanbieter).

i. Für Schä­den haftet WASSER & ABWASSER TECHNIK lediglich, soweit diese auf vorsät­zlichem oder grob fahrläs­sigem Han­deln oder auf schuld­hafter Ver­let­zung ein­er wesentlichen Ver­tragspflicht durch WASSER & ABWASSER TECHNIK oder eines Erfül­lungs­ge­hil­fen (z. B. dem Zustell­dienst) von dieser beruhen. Eine darüber hin­aus­ge­hende Haf­tung auf Schadenser­satz ist aus­geschlossen. Wird eine wesentliche Ver­tragspflicht fahrläs­sig ver­let­zt oder entste­ht ein Schaden aus Unmöglichkeit oder Verzug, so ist die Haf­tung von WASSER & ABWASSER TECHNIK auf den vorausse­hbaren und adäquat kausalen Schaden begren­zt. Weit­er Schaden­er­satzansprüche sind aus­geschlossen. Han­delt ein ein­fach­er Erfül­lungs­ge­hil­fe grob fahrläs­sig, ist die Haf­tung gegenüber Unternehmen dem Umfang nach auf den vorherse­hbaren Schaden begren­zt. Dies gilt nicht für die Ver­let­zung wesentlich­er Vertragspflichten.

j. WASSER & ABWASSER TECHNIK ist es nicht möglich, sämtliche von Kun­den hochge­lade­nen oder über­mit­tel­ten Motive und/oder Werbe­mit­tel vor­ab auf etwaige Rechtsver­let­zun­gen zu prüfen. Für den Fall, dass im Rah­men des Bestell­prozess­es bekan­nt wird oder der Ver­dacht entste­ht, dass durch ein hochge­ladenes Motiv und/oder Werbe­mit­tel Rechte Drit­ter oder geset­zliche Vorschriften ver­let­zt wer­den, ste­ht WASSER & ABWASSER TECHNIK ein jed­erzeit­iges geset­zlich­es Rück­trittsrecht zu. Schadenser­satzansprüche des Kun­den hier­aus sind ausgeschlossen.

X. Rechte­garantie und Freistellung

a. Der Kunde garantiert, alleiniger Inhab­er sämtlich­er Rechte an allen zur Ver­fü­gung gestell­ten Dateien, Tex­ten und Bildern zu sein, ins­beson­dere die Rechte Drit­ter, sind solche durch die Nutzung betrof­fen, zu besitzen. Darunter fall­en eigens auch die Rechte der auf Fotos abge­bilde­ten Per­so­n­en bzw. der Rechtein­hab­er an den abge­bilde­ten Gegen­stän­den, Mustern, Logos etc. (Motive). Der Kunde garantiert eben­falls, dass die Werbe­mit­tel nicht gegen gel­tende Geset­ze ver­stoßen (ins­beson­dere Strafge­set­ze, Vorschriften zum Schutz der Jugend, Wet­tbe­werb­srecht) oder gegen Rechte Drit­ter (Marken­rechte, Per­sön­lichkeit­srechte, Urhe­ber­rechte). Zusät­zlich garantiert der Kunde gegenüber WASSER & ABWASSER TECHNIK aus­drück­lich, dass abge­bildete Per­so­n­en sowie Rechtein­hab­er an den abge­bilde­ten Motiv­en mit der Ver­wen­dung, Nutzung und Ver­bre­itung durch die Werbe­mit­tel, deren Vervielfäl­ti­gung, Dig­i­tal­isierung, Bear­beitung und Ver­ar­beitung für den ver­traglichen Zweck ein­ver­standen sind.

b. Sofern Dritte gegenüber WASSER & ABWASSER TECHNIK eine Ver­let­zung ihrer Rechte an Bildern, Bild­dateien oder eine Ver­let­zung von Per­sön­lichkeit­srecht­en oder son­stiger Rechte (u. a. Namen­srechte, Marken­rechte etc.) gel­tend machen, verpflichtet sich der Kunde der betr­e­f­fend­en Dateien/ Motive, WASSER & ABWASSER TECHNIK spätestens auf erstes schriftlich­es Anfordern von sämtlichen gegenüber WASSER & ABWASSER TECHNIK von Drit­ten gel­tend gemacht­en Ansprüchen schad- und kla­g­los zu stellen, d.h. von allen Ansprüchen freizustellen und WASSER & ABWASSER TECHNIK sämtliche aus der Rechtsver­let­zung resul­tierende Schä­den zu erset­zen, ins­beson­dere auch Vertei­di­gungs- und Prozesskosten zu übernehmen.

c. WASSER & ABWASSER TECHNIK legt größten Wert auf die Ein­hal­tung des Jugend­schutzes sowie die Beach­tung von Per­sön­lichkeit­srecht­en. Dem Kun­den ist es daher nicht ges­tat­tet, Bilder oder Bild­dateien für seine Werbe­mit­tel zu ver­wen­den, die straf­bare, rechts- oder sit­ten­widrige, ins­beson­dere pornographis­che, volksver­het­zende oder extrem­istis­che Inhalte aufweisen. WASSER & ABWASSER TECHNIK behält sich aus­drück­lich vor der­ar­tige Aufträge nicht auszuführen und bei drin­gen­dem Tatver­dacht oder ein­deutig straf­baren Inhal­ten die zuständi­gen Strafver­fol­gungs­be­hör­den einzuschalten.

d. WASSER & ABWASSER TECHNIK über­prüft die Werbe­maß­nah­men nicht auf Rechtsverletzungen.

e. Der Kunde überträgt WASSER & ABWASSER TECHNIK sämtliche für die Schal­tung der Werbe­mit­tel in Print­me­di­en und Inter­net erforder­lichen Nutzungs‑, Leis­tungss­chutz- und son­sti­gen Rechte, ins­beson­dere das Recht zur Vervielfäl­ti­gung, Ver­bre­itung und Über­tra­gung, Sendung sowie der Ent­nahme aus Daten­banken. Die Über­tra­gung wird zeitlich und inhaltlich auf den für die Ver­tragser­fül­lung vorge­se­henen Zeitraum begren­zt. Vor­ge­nan­nte Rechte wer­den örtlich begren­zt über­tra­gen und berechti­gen zur Schal­tung mit­tels aller bekan­nten tech­nis­chen Ver­fahren sowie aller bekan­nten For­men der Online- Medien.

XI. Daten­schutz, Date­nangaben, Urheberrechte

a. Die Erhe­bung, Spe­icherung und Nutzung der per­sön­lichen Dat­en erfol­gt unter Beach­tung und auf Grund­lage der daten­schutzrechtlichen Bes­tim­mungen des Bun­des­daten­schutzge­set­zes (BDSG) und des Teleme­di­enge­set­zes. Der Kunde ist hier­mit aus­drück­lich ein­ver­standen und bekun­det dieses Ein­ver­ständ­nis mit der Abgabe seines Bestel­lange­bots. Nach dem Bun­des­datenge­setz hat der Kun­den das Recht auf unent­geltliche Auskun­ft über die gespe­icherten Dat­en sowie gegebe­nen­falls ein Recht auf Berich­ti­gung, Sper­rung oder Löschung dieser Daten.

b. Mit Absendung der Bestel­lung durch den Kun­den ver­sichert dieser die Richtigkeit der angegebe­nen per­sön­lichen Dat­en. Bei falschen Angaben behält sich WASSER & ABWASSER TECHNIK vor, für in diesem Rah­men zusät­zlich entste­hen­den Kosten (z. B. zusät­zliche Bearbeitungs‑, Versendungs‑, Nach­forschungskosten) vom Kun­den vergütet zu ver­lan­gen. Bei vorsät­zlich falschen Angaben behält sich WASSER & ABWASSER TECHNIK vor, rechtliche Schritte gegen den betr­e­f­fend­en Kun­den einzuleiten.

XII. Schluss­bes­tim­mungen

a. Erfül­lung­sort und Gerichts­stand ist, soweit zuläs­sig, Ulcinj, Montenegro.

b. Es gilt für alle Recht­san­gele­gen­heit­en und Mei­n­ungsver­schieden­heit­en im Rah­men der Geschäfts­beziehung zwis­chen dem Kun­den und WASSER & ABWASSER TECHNIK auss­chließlich deutsches Recht unter Auss­chluss des UN-Kaufrechts. Sollte der Kunde im Falle ein­er Klageer­he­bung keine Wohn­sitz oder gewöhn­lichen Aufen­thalt­sort im Inland haben, oder dieser nicht bekan­nt sein und/oder der Kunde Kauf­mann im Sinne des HGB sein, wird Stuttgart als Gerichts­stand vereinbart.

c. Nebenabre­den zu diesen AGB bedür­fen der Schriftform.

d. Sollte eine oder mehrere Bes­tim­mungen dieses Ver­trages ganz oder teil­weise recht­sun­wirk­sam oder nicht durch­führbar sein oder ihre Rechtswirk­samkeit oder Durch­führbarkeit ver­lieren, so wird hier­durch die Gültigkeit der übri­gen Bes­tim­mungen nicht berührt. Anstelle ein­er ggf. unwirk­samen oder undurch­führbaren Bes­tim­mung oder ein­er Regelungslücke, gilt eine angemessene Regelung, welche – soweit rechtlich möglich – dem am näch­sten kommt, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Ver­trages gewollt haben.

Stand: August 2021