Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) hat das Arbeitsblatt A 912 „Grundsätze und Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung“ veröffentlicht.
Das Arbeitsblatt gibt einen Überblick zu den Grundsätzen und möglichen Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung. Diese sind insbesondere zur Einhaltung maximal tolerierbarer Emissionswerte erforderlich, um die wasserrechtlichen Qualitätsziele erreichen zu können. Im konkreten Einzelfall ist dabei unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Standort- und Nutzungsverhältnisse zu entscheiden, welche der aufgeführten Maßnahmen zielgerichtet einzusetzen sind.
Gewässerschützende Landbewirtschaftung verfolgt das Ziel, Beeinträchtigungen von Grundwasser und Oberflächengewässern weitestgehend zu vermeiden und diese flächendeckend und nachhaltig zu schützen.
In diesem Rahmen hat die gewässerschützende Landbewirtschaftung die Aufgabe, die Einhaltung der gültigen wasserrechtlichen Vorgaben und Gesetze zu gewährleisten. Daher sind quantitative und qualitative Beeinträchtigungen von Grund- und Oberflächengewässern, die auf landwirtschaftliche Flächennutzung zurückzuführen sind, zu vermeiden oder zu vermindern. Dies gilt insbesondere für die Vermeidung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in die Gewässer, um einen guten Zustand zu erreichen und zu erhalten.
Die Inhalte der guten fachlichen Praxis, die flächendeckend in der Landwirtschaft einzuhalten sind, werden durch das europäische und nationale landwirtschaftliche Fachrecht sowie das Bodenschutzrecht definiert. Darüber hinaus wird in belasteten Gebieten mithilfe von Förderprogrammen die freiwillige Umsetzung von zusätzlichen wasserschutzrelevanten Maßnahmen gefördert. Allerdings gibt es spezifische Anforderungen aus dem Wasser- und Umweltrecht, die mit dem landwirtschaftlichen Fachrecht nicht durchgehend kompatibel sind. Neben dem Vollzug des Fachrechts ist deshalb vor allem die Kohärenz der verschiedenen Rechtsbereiche (Wasser, Umwelt und Landwirtschaft) sicherzustellen.
Das Arbeitsblatt wurde von einem Projektkreis von Fachleuten aus Wasserwirtschaft und Landwirtschaft des DVGW/DWA-Technischen Komitees „Grundwasser und Ressourcenmanagement“ erarbeitet. Es erscheint inhaltsgleich auch als DVGW-Arbeitsblatt W 104–1 und ersetzt das DVGW-Arbeitsblatt W 104:2004–10. Im Regelwerk liegt kein Vorgängerdokument vor.
Das Arbeitsblatt richtet sich an alle Akteure der Wasser- und Landwirtschaft, zum Beispiel Wasserversorgungsunternehmen, Landwirte, Gartenbauer, Beratung und Behörden.
Änderungen
Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt W 104:2004–10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- vollständige Aktualisierung und Überarbeitung aller Abschnitte
- zusätzliche Berücksichtigung des Energiepflanzenanbaus und umfassendere Darstellung gartenbaulicher Aspekte