Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Arbeitsblatts DWA‑A 788 „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die TRwS 788 beinhaltet Konkretisierungen für die Tankböden und Fundamente zur Gewährleistung der schnellen und zuverlässigen Erkennbarkeit von Korrosion und Leckagen. Für neu zu installierende Tanks werden Ausführungsmöglichkeiten vorgestellt, die eine dem Doppelboden entsprechende Sicherheit gewährleisten. Für bestehende Flachbodentanks, die nicht den Vorgaben der bisherigen Länderverordnungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entsprechen, werden Bedingungen für den Weiterbetrieb in Abhängigkeit von der Art und Güte des Fundaments, der Erkennbarkeit einer Leckage sowie den Ergebnissen zusätzlicher Prüfungen festgelegt.
Bereits im Jahr 1997 wurde die erste Fassung der TRwS 788 (damals noch TRwS 133) vorgelegt. Im Mai 2007 wurde die zweite Fassung der TRwS 788 veröffentlicht. Der Entwurf der TRwS 788 (Juni 2019) ist nunmehr die dritte Fassung.
Änderungen
Gegenüber TRwS 788 (05/2007) wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
- Anpassung an die bundeseinheitliche Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Anpassung an aktuelle Regelwerke
- Berücksichtigung neuer technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen
- Redaktionelle Verdeutlichung verschiedener Sachverhalte
- Änderung des Aufbaus der Regelungen für Neuanlagen
- Ergänzung einer weiteren Aufstellungsart für Neuanlagen
- vollständige Überarbeitung der Maßnahmen zum Weiterbetrieb von Tanks der Gruppe
- Überarbeitung des Abschnitts „Weiterbetrieb nach Umrüstmaßnahmen“, Ergänzung der Möglichkeit der Einbringung einer Innenbeschichtung
Der Entwurf der TRwS 788 wurde von der Arbeitsgruppe IG‑6.3 „Flachbodentanks“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Frank Oswald) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Industrieabwässer und anlagenbezogener Gewässerschutz“ (HA IG) im Fachausschuss „Wassergefährdende Stoffe“ erarbeitet.
Die TRwS 788 ist nach Fertigstellung als allgemein anerkannte Regel der Technik gemäß § 62 (1) WHG und § 15 (1) AwSV anzusehen und richtet sich insbesondere an die Anlagenbetreiber, Behörden, Sachverständigenorganisationen, Fachbetriebe, Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig sind und von der Thematik berührt sind.
Frist zur Stellungnahme
Das Arbeitsblatt „Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten“ wird bis zum 31. August 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Inge Gummert, gummert@dwa.de.
Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im Entwurfsportal eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E‑Book im PDF-Format erhältlich.