Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) hat das Merkblatt M 590 „Grundsätze und Richtwerte zur Beurteilung von Anträgen zur Entnahme von Wasser für die Bewässerung“ veröffentlicht.
Klimawandel, veränderte Landnutzung und steigende Marktanforderungen stellen für die gesamte Wasserwirtschaft und alle Branchen, die auf Wasser in ausreichender Menge und Qualität angewiesen sind, die größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. In besonderem Maße gilt dies für Landwirtschaft und Gartenbau. Zur Sicherung einer nachhaltigen Pflanzenproduktion, vor allem aber zur Gewährleistung der von den Märkten zwingend geforderten Qualitäten, wird in Deutschland zunehmend die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen erforderlich.
Anträge auf Erlaubnis zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser zum Zweck der Bewässerung werden von Genehmigungs- und Fachverwaltungen zum Teil kritisch bewertet. Hintergrund dafür sind unter anderem Befürchtungen im Hinblick auf eine Intensivierung der Landwirtschaft, eine Verschlechterung der Nährstoffbilanzen oder Bedenken wegen möglicher Übernutzungen der zur Verfügung stehenden Wasserressourcen. Genehmigungsbehörden stützen ihre Einwände insbesondere auf das Verschlechterungsverbot im Rahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die daraus teilweise resultierende restriktive Genehmigungspraxis steht den Erwartungen der Landwirtschaft, aber auch einer ausgewogenen Ressourcenbewirtschaftung, entgegen.
Die Bewertungs- und Vorgehensweisen in den einzelnen Bundesländern variieren zum Teil deutlich. Allgemein anerkannte Regeln der Technik, die über rein technische Fragen hinausgehen und die Grundlage einer wasserwirtschaftlichen Bewertung sein könnten, sind nicht eingeführt. Demgegenüber gibt es im Bereich der Landwirtschaft und des Garten- und Landschaftsbaus Veröffentlichungen von Fachvereinigungen, die innerhalb der entsprechenden Fachrichtungen breite Anerkennung genießen.
Vor diesem Hintergrund hat die DWA mit dem vorliegenden Merkblatt eine Arbeitsgrundlage geschaffen, in der fachliche Grundlagen und Anforderungen der Bewässerung mit Grundsätzen der Wasserwirtschaft zusammengeführt werden. Auf dieser Grundlage können Bewässerungsprojekte sinnvoll konzipiert und bundesweit einheitlich begutachtet werden.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DVWK‑M 205/1984 wurden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:
- Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Änderungen bei Gesetzen, Normen und im Regelwerk
- eingehendere Berücksichtigung der örtlichen klimatischen Wasserbilanz bei der Ermittlung des Zusatzwasserbedarfs
- Erweiterung der Betrachtung auf eine Vielzahl von Kulturen sowie auf Grün- und Sportflächen
- Erweiterung um die Themen „Grundsätze für die wasserwirtschaftliche Bewertung“, „Verfahren und Kosten der landwirtschaftlichen Zusatzbewässerung“ und „Organisationsformen“
Das Merkblatt M 590 wurde im Sinne einer angestrebten Zusammenführung von Fachwissen unterschiedlicher Bereiche im Fachausschuss GB‑4 „Bewässerung“ gemeinsam mit Vertretern der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) und der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) erarbeitet. Es wendet sich an Fach- und Genehmigungsbehörden, Antragsteller, Berater und Verbände, die mit der wasserwirtschaftlichen Bewertung von Anträgen zur Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung befasst sind.
Mit Erscheinen des Merkblatts M 590 (6/2019) wird das Merkblatt DVWK‑M 205/1984 zurückgezogen.