Wie DWA und BWK in KA Ausgabe 08/2017, S. 717 – 718, sowie Wasser und Abfall Ausgabe 7–8/2017, S. 41, mitgeteilt haben, sind im Gelbdruckverfahren umfangreiche Stellungnahmen zum Entwurf des Arbeitsblatts DWA‑A 102/BWK‑A 3 ergangen, was das enorme Interesse der Fachöffentlichkeit und die große Bedeutung der Regelungen für die zukünftige Anwendungspraxis verdeutlicht.
Die Vielzahl der Stellungnahmen mit inhaltlich bedeutsamen Anliegen erfordert eine auch zeitlich sehr aufwändige Überarbeitung des Entwurfs, die in ehrenamtlicher Gremienarbeit erfolgt. Angesichts der zwischenzeitlich verstrichenen Zeit wollen wir die Fachöffentlichkeit über den aktuellen Sachstand informieren.
Die befassten Gremien des BWK (AG 2.3) und der DWA (AG ES‑2.1) haben sich, auch aufgrund der Kritik an der bisherigen Struktur des Arbeitsblatts, darauf verständigt, die Regelungen als Arbeits- und Merkblattreihe DWA‑A/M 102 bzw. BWK‑A/M 3 wie folgt neu zu strukturieren:
DWA‑A/M 102 / BWK‑A/M 3 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“:
Teil 1: „Allgemeines“ mit grundlegenden Erläuterungen zu den emissions- und immissionsbezogenen Regelungen in den Teilen 2 bis 5 als Arbeitsblatt.
- Teil 2: „Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen für Regenwetterabflüsse in Siedlungen“ als Arbeitsblatt.
- Teil 3: „Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen zur Einleitung von Regenwetterabflüssen in Oberflächengewässer“ als Arbeitsblatt.
- Teil 4: „Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers in Siedlungsgebieten“ als Merkblatt.
- Teil 5: „Hydromorphologischer und biologischer Nachweis im Rahmen des Immissionsnachweises“ als Merkblatt.
Die weitere Zeitplanung sieht vor, den Stellungnehmenden Anfang 2020 die individuelle Kommentierung ihrer Einwände mit der Entscheidung der Gremien zur Berücksichtigung zusammen mit den überarbeiteten Textfassungen der Teile 1 bis 3 der Arbeits- und Merkblattreihe DWA‑A/M 102/ BWK‑A/M 3 zu übersenden. Die Merkblätter
DWA‑M 102–4 und DWA‑M 102–5 bzw. BWK‑M 3–4 und BWK‑M 3–5 sollen parallel dazu in eigenständigen Gelbdruckverfahren der Fachöffentlichkeit vorgelegt werden.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens kann zum jetzigen Zeitpunkt leider kein avisierter Veröffentlichungstermin für die Weißdrucke der Teile 1 – 3 der Arbeits- und Merkblattreihe bekannt gegeben werden.