Aktuelle Gewässer-Bewirtschaftungsplanung muss PFC berücksichtigen
Insbesondere geht es Olaf Kaspryk und den Kommunen jetzt um eine wichtige Weichenstellung für den Gewässerschutz der Zukunft. Aktuell steht die Fort-schreibung der von der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen Gewässer-Bewirtschaftungsplanung für den Abschnitt Oberrhein ein. Eine entsprechende Planung kann wesentlich zum künftigen Schutz des Grundwassers und zur Bewältigung bereits vorhandener Schäden beitragen, indem Erhebungen und Maßnahmen vor dem Hintergrund gesetzlicher Änderungen und ihrer Aus-wirkungen getroffen werden – wie es das Land Bayern für das Flussgebiet Donau bereits beispielhaft vorgemacht hat. Doch bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sei die von den Stadtwerken vorgelegte Stellungnahme im aktuellen Planentwurf nicht berücksichtigt worden, bedauert Olaf Kaspryk gegenüber seinen Besucherinnen, Es heiße von Seiten der Behörden, dass die PFC-Verunreinigungen nicht bewirtschaftungsrelevant seien im Sinne der Wasser-rahmenrichtlinie; sie müssten vielmehr ausschließlich nach Bodenschutzrecht behandelt werden.
„Diese rechtliche Zuordnung ist historisch bedingt. Doch mit dem heutigen Wissen, um das Boden und Gewässer gleichermaßen betreffende Ausmaß der PFC-Verunreinigungen, ist diese Auffassung nicht mehr haltbar. Deswegen haben wir inzwischen die EU um ihre Einschätzung dazu und Unterstützung gebeten. Unser Bestreben ist es, das Grundwasser durch geeignete Präventivmaßnahmen zu schützen, das Monitoring zum Schutz der Bevölkerung fortzuführen und identifizierte Hotspots zu sanieren.“
— Olaf Kaspryk, Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt
Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter hält diese Maßnahmen für dringend geboten. Denn um die Versorgung der Bevölkerung in der Region mit unbedenklichem Trinkwasser zu gewährleisten mussten und müssen die Wasserversorger ihre Versorgungssysteme umbauen und interkommunale Verbünde für Notversorgungen schaffen, um über Generationen PFC aus dem Grundwasser herauszufiltern. „Das kostet sehr viel Geld und damit ist das Problem noch nicht mal aus der Welt. Die finale Vernichtung von PFC ist nämlich ausschließlich in Hochtemperaturöfen bei über 1.500 Grad Celsius möglich“, erklärt Olaf Kaspryk und ergänzt: „Bei solchen Tragweiten ist die Politik in der Pflicht, zumal es die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU so auch vorgeben.“
Last darf nicht allein auf Verbraucher abgewälzt werden
In der Region Rastatt/Baden-Baden sind nach bisherigen Erkenntnissen 1.159 Hektar Bodenfläche und rund 58 Quadratkilometer Grundwasseroberfläche mit PFC verunreinigt. Letzteres entspricht in etwa der Größe des Starnberger Sees in Bayern. Die Wasserversorger müssen kontinuierlich über Generationen PFC aus dem Grundwasser filtern, um dieses zu Trinkwasser aufbereiten zu können. Damit betreiben sie Grundwassersanierung. Die Kosten dafür tr-gen bislang ausschließlich die Verbraucher, was für Olaf Kaspryk nicht richtig ist. „Sie haben den Skandal nicht verursacht. Es trifft Unschuldige“, sagt er. Verursacht wurde die Verunreinigung durch PFC-haltige Papierschlämme, die mit Kompost vermischt über Jahre auf den Feldern der Region ausgebracht worden sind. Das strafrechtliche Verfahren gegen den mutmaßlichen Verursacher wurde eingestellt, da ein Verschulden nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Derzeit läuft die zivilrechtliche Klage gegen das Unternehmen am Landgericht Baden-Baden.
Wasserversorger fühlen sich vom Land allein gelassen