Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Merkblatts DWA‑M 212 „Technische Ausrüstung von Faulgasanlagen auf Kläranlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Bei der Faulung von Schlämmen, die auf Kläranlagen anfallen, entsteht Biogas – im Folgenden, nach Merkblatt DWA‑M 363 zur Unterscheidung von anderen ähnlichen Anwendungsbereichen, Faulgas genannt. Das erzeugte Faulgas wird über das Gasrohrleitungssystem gesammelt und über den Gasspeicher – häufig auch eine Gasreinigung – zu den Verbrauchern geleitet. Da von den Einrichtungen für die Gaserzeugung, Speicherung, Verteilung und Nutzung nicht unerhebliche Gefahren ausgehen können, müssen diese fachgerecht errichtet und betrieben werden. Planung, Bau und Betrieb dieser Anlagenteile müssen daher die Betriebssicherheit durch entsprechende Vorkehrungen gewährleisten.
Seit April 2012 haben der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Fachverband Biogas e. V. (FvB) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) eine enge fachliche Kooperation im Bereich Biogas. Ein wesentliches Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen, konsistente Mindeststandards zu etablieren.
Die Übertragung dieser Vorgaben und Empfehlungen sowie der Umgang mit dem Medium Faulgas setzen praxisbezogene Fachkenntnisse voraus. Im vorliegenden Entwurf des Merkblatts DWA‑M 212 werden die wesentlichen maschinen‑, elektrotechnischen und sicherheitstechnischen Aspekte für Bau und Betrieb von Faulgasanlagen dargestellt. Auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen werden Bauweisen vorgestellt und erläutert, die sich im Betrieb bewährt haben und die die Belange der Sicherheit erfüllen. Verfahrensfließbilder dienen in diesem Merkblatt als Vorgaben und Empfehlungen für den Bau und Betrieb von Faulgasanlagen in kommunalen Kläranlagen. Das Merkblatt, welches erstmals 2008 veröffentlicht wurde, ist bzgl. aktueller Erkenntnisse, Regelwerke u. a. ergänzt bzw. überarbeitet worden.
Das Merkblatt DWA‑M 212 gilt für die maschinentechnische und elektrotechnische Ausrüstung – unter sicherheitstechnischen Aspekten – von Faulgasanlagen auf kommunalen Kläranlagen. Die Übertragung dieser Vorgaben und Empfehlungen ist sinngemäß auch auf andere Biogasanlagen möglich.
Das Merkblatt DWA‑M 212 „Technische Ausrüstung von Faulgasanlagen auf Kläranlagen“ wurde vom DWA-Fachausschuss KA-11 „Technische Ausrüstung und Bau von Kläranlagen“ (Obmann: Dipl.-Ing. Christian Schnatmann) und der DWA-Arbeitsgruppe KEK‑8.1 „Sicherheitstechnik Biogas“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Rettenberger) erstellt und richtet sich an Planer, Behörden und Betreiber von Faulgasanlagen auf Kläranlagen.
Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA‑M 212 „Technische Ausrüstung von Faulgasanlagen auf Kläranlagen“ wird bis zum 30. November 2018 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dr.-Ing. Christian Wilhelm, wilhelm@dwa.de.