Das Risiko, das von schlecht gewarteten Trinkwasser-Installationen ausgeht, ist erheblich. Dies zeigt sich auch darin, dass die Trinkwasserverordnung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ruht und damit hohe Anforderungen stellt. Wer also eine Trinkwasser-Installation betreibt, ist verpflichtet, sie gemäß dieser Verordnung auszulegen, instandzuhalten und zu betreiben. Darüber hinaus ergibt sich auch die Pflicht, Trinkwasser-Installationen auf dem aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu halten. Die neue Doppelrichtlinie VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 beschreibt die konkreten Betreiberpflichten und nennt die Voraussetzungen und Anforderungen im Rahmen des Betriebs von Installationen.
Die Richtlinie dient dem Schutz der Anwender und soll die gesundheitliche Unbedenklichkeit und Genusstauglichkeit des Trinkwassers sicherstellen. Sie beinhaltet auch Hinweise zum wirtschaftlichen Betrieb von Trinkwasser-Installationen, Aspekte des Arbeitsschutzes und zur Verkehrssicherungspflicht.
Nicht zuletzt bietet die Doppelrichtlinie VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 auch eine Orientierung zur Rechtssicherheit, sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum. Sie richtet sich speziell an Besitzer und Eigentümer von Trinkwasser-Installationen, deren Nutzer, Installationsunternehmen sowie Immobilienverwaltungen und Facility-Management-Firmen. Die Richtlinie ergänzt DIN EN 806–5.