Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat das öffentliche Beteiligungsverfahren gemäß Arbeitsblatt DWA‑A 400 abgeschlossen und das Arbeitsblatt DWA‑A 221 „Grundsätze für die Verwendung von Kleinkläranlagen“ veröffentlicht. Im Verlauf des Schlichtungs- und Schiedsverfahrens konnten alle strittigen Einwände im Konsens mit der beteiligten Fachwelt ausgeräumt werden.
Das Arbeitsblatt DWA‑A 221 regelt wasserwirtschaftliche Anforderungen für Kleinkläranlagen bis 50 Einwohnerwerte zur Behandlung des im Trennverfahren erfassten häuslichen Schmutzwassers [Wasser aus Küchen, Waschräumen, Waschbecken, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen Einrichtungen (DIN EN 1085)].
Aus einzelnen oder mehreren Gebäuden/Grundstücken einschließlich solchem aus Gewerbebetrieben mit einem in Menge und Zusammensetzung häuslichem Abwasser entsprechendem Schmutzwasserzufluss.
Das Arbeitsblatt ist eine Hilfestellung für die Verwendung von Kleinkläranlagen. Es dient der Überprüfung/dem Nachweis der Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben. Das Arbeitsblatt dient weiterhin zur Information und gibt Hinweise für Bemessung, Bau, Einbau, Betrieb und Wartung. Das Arbeitsblatt regelt aus Gründen des Gewässerschutzes resultierende Anforderungen sowohl für CE-gekennzeichnete als auch für nicht CE-gekennzeichnete Kleinkläranlagen sowie für nicht serienmäßig hergestellte Kleinkläranlagen, die nicht durch europäisch harmonisierte Normen erfasst sind.
Die Zulässigkeit der Verwendung von Kleinkläranlagen unterliegt den wasserrechtlichen Vorschriften (unter anderem § 57 und § 60 WHG). Baurechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt DWA‑M 221 (2/2012) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Überführung des Merkblatts in ein Arbeitsblatt
- Änderung des Titels
Dieses Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KA-10.2 „Kleinkläranlagen“ (Sprecher: Dipl.-Ing. Bodo Heise) im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kommunale Abwasserbehandlung“ (HA KA) im DWA-Fachausschuss KA-10 „Abwasserbehandlung im ländlichen Raum“ erarbeitet und richtet sich an Planer, Betreiber, Hersteller und zuständige Aufsichtsbehörden.
Mit dem Erscheinen des Arbeitsblatts DWA‑A 221 (12/2019) wird das Merkblatt DWA‑M 221 (2/2012) zurückgezogen.