Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat das Merkblatt DWA‑M 115–3 „Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers – Teil 3: Praxis der Indirekteinleiterüberwachung“ veröffentlicht.
Die Notwendigkeit zur Überwachung der Indirekteinleiter und als Voraussetzung dafür die Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters ergibt sich aus der wasserrechtlichen Verpflichtung der Kommunen zur Abwasserbeseitigung.
Das Indirekteinleiterkataster erfasst die für die Indirekteinleitung relevanten Daten aller im Einzugsgebiet einer Kläranlage angesiedelten abwasserproduzierenden Betriebe. Hierzu wurde von der DWA ein allgemeingültiger Mustererhebungsbogen entwickelt, der in diesem Merkblatt wiedergegeben ist. Der allgemeingültige Teil des Erhebungsbogens muss jeweils durch einen branchenspezifischen, an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Teil ergänzt werden. Um die individuelle Erstellung des branchenspezifischen Erhebungsbogens zu erleichtern, enthält das Merkblatt neben Beispielbögen für ausgewählte Branchen eine Checkliste, aus der die wesentlichen Inhalte eines solchen Fragebogens hervorgehen.
Auf Basis der abgefragten Daten, von Betriebsbegehungen und Probenahmen, erfolgt schließlich die Bewertung der Indirekteinleitungen und die Ermittlung des Gefahrenpotenzials. Das Merkblatt stellt hierzu eine Bewertungsmatrix zur automatischen Berechnung des Gefahrenpotenzials vor, die den Käufern des Merkblatts in einem Excel-gestützten Formblatt kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt wird. Diese Bewertung mündet in die Einstufung in eine Untersuchungsklasse, die maßgebend für die festzulegenden behördlichen Probenahmen pro Jahr ist. Die Vorgehensweise bei der Bewertung wird anhand realer Beispiele verdeutlicht.
Neben Empfehlungen zur Durchführung der Probenahme enthält das Merkblatt auch Hinweise zum Aufspüren unerlaubter Indirekteinleitungen, zum Umgang mit Satzungsverstößen und zum Geltendmachen von Untersuchungsaufwendungen.
Um die Vielzahl der Indirekteinleiter mit den dazugehörigen Mess- und Probenahmestellen, Probenahmen und Analysenergebnissen etc. effektiv bearbeiten zu können, empfiehlt sich der Einsatz eines EDV-gestützten Indirekteinleiterkatasters. Das Merkblatt benennt die Voraussetzungen, die eine solche Software erfüllen sollte.
Seit 1987 beschäftigt sich die DWA (damals noch die Abwassertechnische Vereinigung e. V. (ATV)) mit Fragen der Erfassung, Bewertung und Überwachung von Indirekteinleitern (Benutzer der öffentlichen Abwasseranlage).
Das im August 2004 veröffentlichte Merkblatt ATV-DVWK‑M 115–3 wurde 2018 einer umfänglichen Aktualitätsprüfung unterzogen. Diese Überprüfung ergab, dass das Merkblatt nach wie vor aktuell ist und nur wenige inhaltliche Änderungen und Ergänzungen redaktioneller und gemäß Arbeitsblatt DWA‑A 400:2018 „Grundsätze für die Bearbeitung des DWA-Regelwerks“ von „nicht wesentlicher Art“ erforderlich sind.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt ATV-DVWK‑M 115–3 (8/2004) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- inhaltliche Änderungen und Ergänzungen „nicht wesentlicher Art“ sowie Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln nach Arbeitsblatt DWA‑A 400:2018
- Anpassung an die europäische Normung und zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen in Hinsicht auf Gesetze, Verordnungen, und technischen Regeln
- neu aufgenommen: Abschnitt 2 „Verweisungen“
- Ergänzung der Vorgehensweise bei der Erstbewertung von Indirekteinleitungen um „sonstige abwasserrelevante Branchen“ in Phase 1 sowie um ein Ausstiegskriterium in Phase 2
- Präzisierung zur Notwendigkeit von Betriebsbegehungen
- Zusammenfassung der Tabellen 3 und 4 zu einer inhaltsgleichen Tabelle 3
- Umbenennung von Abschnitt 8 in „Informations- und Verwaltungssysteme zur Indirekteinleiterüberwachung“
- Ergänzung und Online-Bereitstellung eines Excel-gestützten Formblatts zur Bewertungsmatrix, das die automatische Berechnung des Ergebnisses der Hauptbewertung ermöglicht
Die Überarbeitung „nicht wesentlicher Art“ (nach Arbeitsblatt DWA‑A 400:2018, 6.1) wurde im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ (HA ES) im DWA-Fachausschuss FA‑7 „Betrieb und Unterhalt“ von einem Redaktionsteam (Sprecherin: Dr. rer. nat. Andrea Poppe) aus Mitgliedern der damaligen Arbeitsgruppe AG ES‑7.2 „Indirekteinleiter“ vorgenommen.
Mit dem Erscheinen des Merkblatts DWA‑M 115–3 (9/2019) wird das Merkblatt ATV-DVWK‑M 115–3 (8/2004) zurückgezogen.