Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat das Merkblatt M 1003 „Anforderungen an die Qualifikation von Personal an Talsperren und anderen großen Stauanlagen“ veröffentlicht.
Die Planung und Realisierung einer angemessenen Personalstruktur zur Unterstützung der Umsetzung gesetzlicher, technischer und wirtschaftlicher Regelungen ist eine der wichtigsten Führungsaufgaben. Dies gilt auch für die Betreiber von Stauanlagen wegen der besonderen Bedeutung und des Gefährdungspotenzials derartiger Anlagen. Das Ziel des Stauanlagenbetreibers ist es, sich hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen an das Personal und der Organisation handlungs- und rechtssicher aufzustellen.
Bereits im Jahr 1995 erschien in den DVWK-Nachrichten Nr. 141 eine Veröffentlichung zum Thema „Anforderungsprofil an die Qualifikation von Talsperrenwärtern“. Darauf aufbauend wurde aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen der rechtlichen und organisatorischen/technischen Rahmenbedingungen eine Aktualisierung erforderlich und die Überführung in das Regelwerk als Merkblatt M 1003 vorgenommen.
Im Merkblatt M 1002 „Anforderung an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Talsperren und anderen großen Stauanlagen“ wird für den Betrieb von Stauanlagen der Einsatz von qualifiziertem Personal gefordert. Es wird dabei unterschieden zwischen der technischen Führungskraft und dem technischen Fachpersonal. Während die Anforderungen an die Technische Führungskraft bereits in dem oben aufgeführten Merkblatt M 1002 weitestgehend klar umschrieben sind, ist für das technische Fachpersonal eine Differenzierung hinsichtlich der Qualifikation erforderlich. Anforderungsprofile, die die erforderliche Qualifikation des Personals für die einzelnen stauanlagenspezifischen Aufgaben aufzeigen, dienen dazu als Grundlage. Daraus resultiert eine stauanlagenspezifische Qualifikation, also eine Zusatzqualifikation, die für technisches Fachpersonal an Stauanlagen unabdingbar ist.
Trotz der Einzigartigkeit jeder Stauanlage, der verschiedenen Organisationsstrukturen der Betreiber und den betreiberspezifischen Funktionsbezeichnungen für das Personal, sind die jeweiligen Qualifikationsniveaus und Hierarchieebenen vergleichbar. Der an Stauanlagen erforderliche Qualifikations- und Handlungsrahmen für das einzusetzende Personal ergibt sich durch die jeweiligen Aufgaben- und Tätigkeitsfelder. Diese sind an Stauanlagen vielfältig, unter anderem abhängig von Art, Nutzung und Größe der Stauanlage.
Die im Regelwerk geforderte Qualifizierung des Stauanlagenpersonals wird im Rahmen dieses Merkblatts als „Fachkunde Stauanlagen“ bezeichnet und inhaltlich konkretisiert. Es werden Hinweise gegeben auf die erforderliche Berufsausbildung und die Zusatzqualifikation als Mindestanforderung für den Einsatz im Stauanlagenbereich. Außerdem enthält dieses Merkblatt einen Rahmenplan über die erforderlichen Inhalte zum Erwerb der Zusatzqualifikation „Fachkunde Stauanlagen“ und gibt somit die Basis der zu vermittelnden Kompetenzen vor.
Im vorliegenden Merkblatt wird eine Vereinheitlichung der Bezeichnungen vorgenommen und gleichzeitig ein Qualifikationsrahmen für das technische Fachpersonal an Stauanlagen zur Verfügung gestellt. Je nach bereits erlernten Vorkenntnissen im Ausbildungsberuf oder auch im Studium sind die erforderlichen Themen zur Erlangung der Zusatzqualifikation „Fachkunde Stauanlagen“ individuell anzupassen und zu schulen. Themenfelder zur Erlangung der „Fachkunde Stauanlagen“ unter Berücksichtigung des Ausbildungsstands, der Tätigkeiten an den Stauanlagen und des Bildungsniveaus der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden beschrieben. Die Benennung konkreter Lerninhalte und ‑zeiten ist jedoch nicht Ziel des Merkblatts.
In Anlehnung an das Merkblatt M 1002 wurde auch dieses Merkblatt auf Talsperren (DIN 19700 Teile 10 und 11) zugeschnitten. Seine Anwendung insbesondere für Talsperren der Klasse I gemäß DIN 19700–11 wird empfohlen. Eine Anwendung des Merkblatts auch für andere Stauanlagen als Talsperren, wie Hochwasserrückhaltebecken (DIN 19700–12), Staustufen (DIN 19700–13), Pumpspeicherbecken (DIN 19700–14) oder Sedimentationsbecken (DIN 19700–15) ist möglich. Der jeweiligen Stauanlagenart geschuldete Eigen- und Besonderheiten sind bei der Überprüfung und Beurteilung der Anforderungen angemessen zu berücksichtigen.
Eine sinngemäße Anwendung auch für Stauanlagen allgemein sowie für kleine Stauanlagen ist möglich. In diesem Zusammenhang sei auch das Merkblatt M 522 „Kleine Talsperren und kleine Hochwasserrückhaltebecken“ erwähnt, welches ebenso die Qualifizierung des verantwortlichen Personals fordert.
Das Merkblatt wurde von der Arbeitsgruppe WW‑4.8 „Betrieb und Organisationsstrukturen großer Stauanlagen“ (Sprecherin: Dipl.-Ing. Antje Nielinger-Teuber) im Fachausschuss WW‑4 „Fluss- und Talsperren“ erarbeitet und richtet insbesondere an Eigentümer und Betreiber der Anlagen.