Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) wird ein Merkblatt zu Baustellentankstellen erarbeiten.
Viele Unternehmen nutzen mobile Möglichkeiten der Betankung (sogenannte Baustellentankstellen), um Bau- und Arbeitsmaschinenmaschinen vor Ort, zum Teil auch an oder über Gewässern, aus insbesondere Fässern, IBC, Tankcontainern oder Tankfahrzeugen zu betanken. Werden diese Baustellentankstellen kürzer als sechs Monate an einem Ort betrieben, gelten die Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) nicht. Zu beachten sind allerdings die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach Wasserhaushaltsgesetz. Dies bedeutet, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden müssen, um eine Verunreinigung von Gewässern zu verhindern.
Bislang fehlen für diesen Bereich einheitliche Regelungen. Aus Sicht des DWA-Fachausschusses „Wassergefährdende Stoffe“ sind bundeseinheitliche Festlegungen vor dem Hintergrund der zahlreichen Baustellen sinnvoll. Ziel ist es, in einem DWA-Merkblatt zu Baustellentankstellen für alle Betroffenen einheitliche, klare und praktikable Regelungen festzulegen.
Das Merkblatt richtet sich insbesondere an die Bauwirtschaft und an sonstige Betreiber, die mobile Möglichkeiten der Betankung benötigen, und an die betroffenen Wasserbehörden.
Die Erarbeitung erfolgt durch eine neueinzurichtende Arbeitsgruppe „Baustellenbetankung“ im Fachausschuss „Wassergefährdende Stoffe“ unter der Leitung von Herrn Dr. Ing. Hermann Dinkler, Berlin. Eine Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Fachöffentlichkeit ist für Anfang 2022 vorgesehen.