Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) hat den Entwurf des Merkblatts M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Die Co-Vergärung fester und flüssiger biogener Abfälle ist für die Betreiber von Vergärungsanlagen sowohl im wasser- als auch im abfall- und landwirtschaftlichen Bereich eine interessante Option. Freie Kapazitäten bestehender Anlagen lassen sich nutzen und zusätzliche Energie kann umweltverträglich produziert werden.
Trotz der Synergieeffekte, die eine Co-Vergärung zum Beispiel auf Kläranlagen oder in landwirtschaftlichen Biogasanlagen bieten kann, sind Betreiber oft zurückhaltend, Co-Substrate mitzubehandeln. Häufig wird diese mit der schwierigen rechtlichen Situation im Schnittpunkt wasser‑, abfall- und bodenrechtlicher Regelungen begründet.
Der Schwerpunkt des Merkblatts liegt auf den technischen Ausführungen zur Funktionsweise der Co-Vergärung und ihre Eingliederung in den Anlagenbetrieb. Konkrete Hinweise für die Planung und den Betrieb geben dem Praktiker wichtige Hinweise, wie eine Co-Vergärung sinnvoll in eine bestehende Anlage integriert werden kann.
Das Merkblatt M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“ wurde erstmals im Juni 2009 vorgestellt. Inzwischen wurden in den genannten Einsatzgebieten diverse Projekte der Co-Vergärung realisiert bzw. studiert und erörtert.
Teilweise ist auch ein erheblicher Konkurrenzkampf um geeignete Co-Substrate entbrannt. Mit der verfahrenstechnischen und rechtlichen Problematik haben sich neben der DWA auch andere Fachgremien befasst. Dies sind in Deutschland vor allem der Fachverband Biogas (FvB) und die Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. (BGK). Vertreter dieser Fachorgane wurden in die Neubearbeitung des Merkblatts mit einbezogen, um den fachlichen Bearbeitungshorizont zu optimieren.
Änderungen
Gegenüber dem Merkblatt M 380 „Co-Vergärung in kommunalen Klärschlammfaulbehältern, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen“ (06/2009) wurden im Entwurf folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen
- Anpassungen der Ausführungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen an die veränderte aktuelle Rechtslage
- Erweiterung der technischen Ausführungen zur Co-Vergärung auf kommunalen Kläranlagen
- Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten technischen Entwicklungen und neuer technischer Regelwerke, die im Zusammenhang mit der Co-Vergärung stehen
Das vorliegende Merkblatt wurde von den Arbeitsgruppen KEK-14.2 „Vergärung“ (Sprecher: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Wiese) und KEK‑2.1 „Stabilisierung“ (Sprecher: Dr.-Ing. Ulrich Loll) sowie unter Mitwirkung der DWA-Fachausschüsse KEK-14 „Behandlung biogener Abfälle“ und KEK‑2 „Stabilisierung Entseuchung, Konditionierung, Eindickung und Entwässerung von Schlämmen“ im Auftrag des Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ (HA KEK) erarbeitet. Das Merkblatt richtet sich sowohl an die Betreiber von Kläranlagen, Abfallvergärungsanlagen und landwirtschaftlichen Biogasanlagen sowie an Ingenieurbüros und zuständige Behörden.