Im Zuge des Klimawandels kommt dem Hochwasserschutz eine bedeutende Rolle für den Schutz von Menschen, Natur und Umwelt zu. In Anbetracht der Charakteristik dieser Aufgabe als wesentliches Instrument der Daseinsvorsorge liegt es auf der Hand, dass die öffentliche Wasserwirtschaft dabei als zentraler Akteur bei der Sicherstellung des Hochwasserschutzes sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum anzusehen ist. Ein langfristig angelegter Hochwasserschutz widerspricht einer wirtschaftlichen bzw. profitorientierten Betrachtung.
Einerseits ist erkennbar, dass Hochwasser- bzw. Starkregenereignisse sowohl im globalen Maßstab als auch in Deutschland häufiger und mit steigender Intensität auftreten. Andererseits kann die Aufgabe des Hochwasserschutzes – anders als die der Starkregenbeherrschung – nur flusseinzugsgebietsübergreifend und damit integral erledigt werden. Auf das Gebiet einer Kommune begrenzte Maßnahmen sind nicht nur ineffektiv, sondern können im Gegenteil auch kontraproduktiv sein, was die Betroffenheit anderer durch unkoordiniert durchgeführte Maßnahmen betrifft.
Als organisatorische Lösung zur Sicherstellung der erforderlichen Koordination aller Hochwasserschutzmaßnahmen bieten sich Verbandsstrukturen – zum Beispiel als Zweckverbände oder Sondergesetzliche Wasserverbände – an, die für ganze Flusseinzugsgebiete verantwortlich sind. Als niederschwellige und einfach umsetzbare Alternative zu den vorgenannten Strukturen werden auf kommunaler Ebene sogenannte „Flussgebietspartnerschaften“ gesehen. Diese sind bereits vereinzelt tätig. In Niedersachsen zum Beispiel die Flussgebietspartnerschaft nördliches Harzvorland, die die Interessen der Kommunen, der Zivilgesellschaft, des Tourismus und der Wirtschaft an einer gesamtheitlichen Sicht auf die Gewässer bündeln und aus deren Mitte sich eine überregionale Organisation für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen gebildet hat. Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Wasserwirtschaft setzt sich für die Unterstützung bestehender Flussgebietspartnerschaften, und dort, wo sie noch nicht vorhanden sind, für deren Gründung ein. Flussgebietspartnerschaften sind damit ein wesentliches Instrument für einen effektiven und zukunftsfähigen Hochwasserschutz.
Ganzheitliche Planung im Flusseinzugsgebiet notwendig
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Hochwasserschutz sind Ländersache, der Hochwasserschutz liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und besteht aus vielen kleinräumigen Ansätzen. Da Flüsse aber nicht nur Gemeinde‑, sondern auch Ländergrenzen überschreiten, ist dieser rechtliche Rahmen nicht geeignet, dem Klimawandel und seinen Folgen wirksam zu begegnen. Maßnahmen am Oberlauf, am Unterlauf und im Einzugsgebiet beeinflussen sich gegenseitig, sowohl bei Hochwasser als auch bei Dürre. Hochwasserschutzmaßnahmen können negative Auswirkungen auf den Unterlauf haben – das Problem wird nicht gelöst, sondern nur örtlich verlagert. Daher ist eine ganzheitliche und kohärente Planung im gesamten Flusseinzugsgebiet erforderlich.
Vernetztes Planen und Handeln für effektiven und effizienten Hochwasserschutz
Vernetztes Planen und Handeln ist für einen effektiven Hochwasserschutz unerlässlich. Im Flusseinzugsgebiet muss der Hochwasserschutz gemeinsam koordiniert werden, wobei auch Dürresituationen zu berücksichtigen sind. Die Bildung von Flussgebietspartnerschaften oder von überörtlichen Verbänden für den Hochwasserschutz innerhalb eines Flusseinzugsgebiets muss daher verstärkt in den Vordergrund gerückt werden. Dies sollten Bund und Länder gemeinsam aktiv fördern. Dies dient nicht nur der Effektivität, sondern auch der Effizienz durch Bündelung begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen.
Schaffung einheitlicher Standards für den Hochwasserschutz in Flussgebieten
Rechtliche Vorgaben und technische Standards für Hochwasserschutzmaßnahmen müssen über mehrere Jahrzehnten flussgebietsbezogen qualitativ hochwertig und einheitlich angewendet werden. Übergeordnete Flussgebietspartnerschaften haben durch die Bündelung der Kräfte mehr Möglichkeiten und Ressourcen, um diese Aufgabe zu bewältigen. Neben einer einheitlichen Bewertung und Herangehensweise können in größeren Einheiten deutlich anspruchsvollere und effizientere Maßnahmen zur Herstellung des Hochwasserschutzes ergriffen werden, ohne auf die lokale Expertise zu verzichten.
Langfristige und verlässliche Finanzierungsbasis durch Bund und Länder
Eine zentrale Herausforderung bleibt die Finanzierung. Die steigende finanzielle Belastung durch den Hochwasserschutz ist für viele Kommunen nicht tragbar. Es bedarf daher eines langfristigen Finanzierungsprogramms, das auf eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die Aufnahme von Klimaanpassung und Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a Grundgesetz abzielt.
In diesem Zusammenhang sind bundesweit einheitliche Vorgaben und Standards für die Finanzierung zu entwickeln. Hochwasserschutz darf nicht von aktuellen politischen Konstellationen oder der aktuellen Kassenlage abhängig sein. Es braucht ein auf lange Sicht belastbares Finanzierungsprogramm, das langfristig, planbar und durchgängig abrufbar ist, und das unabhängig von aktuellen Ereignissen – auch unabhängig von politischen Entwicklungen über Legislaturperioden hinweg.
Neben den bestehenden und geplanten Finanzierungsinstrumenten ist gezielt für Flussgebietspartnerschaften ein rechtssicherer, zweckgebundener Sonderfonds einzurichten.
Die Förderung sollte jenen Kommunen zugutekommen, die in der Lage sind, Flussgebietspartnerschaften über ihre Grenzen hinweg zu bilden und ganzheitlich für die gesamte Flussgebietseinheit zu arbeiten. Die Empfänger – die Flussgebietspartnerschaften – sollten die Mittel über einen längeren Zeitraum abrufen können, was die Planungssicherheit erhöht und keine Mehrkosten verursacht. Insgesamt soll der Hochwasserschutz durch die Förderung von Flussgebietspartnerschaften gestärkt werden, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen.