Mit der Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie setzt die Europäische Union sowohl die im Green Deal beschlossene Politik ohne Schadstoffe als auch das Verursacherprinzip für den Bereich Wasserwirtschaft konsequent um. ” Die Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie ist ein wichtiger Schritt für einen nachhaltigen Gewässerschutz und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Die Ziele und Vorgaben sind zum Teil sehr ambitioniert, insbesondere im Bereich Nährstoffe und der geforderten Energieneutralität des Sektors”, betont Dr. Lisa Broß, Sprecherin der Bundesgeschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). “Zu begrüßen ist die jetzt feststehende Verankerung der Erweiterten Herstellerverantwortung. Das bereits 1987 in die Umweltpolitik der EU eingeführte Verursacherprinzip findet damit endlich auch in der Wasserwirtschaft Anwendung”, so Broß weiter.
Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben am 29. Januar im Trilog-Verfahren politische Einigung über die Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie erzielt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bestätigungen im Europäischen Parlament und im Ministerrat wird die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie voraussichtlich bis Ende April dieses Jahres veröffentlicht und Inkrafttreten. Bereits 2026 müssen dann die Mitgliedstaaten der Europäischen Union der EU-Kommission nationale Umsetzungsprogramme übermitteln.