Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf des Merkblatts DWA‑M 143–20 „Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 20: Reparatur von Abwasserleitungen und ‑kanälen durch Flutungsverfahren“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.
Zur Abdichtung von Ex- und Infiltrationen an nicht begehbaren Kanälen im Sinne der baulichen Sanierung durch Reparatur, also durch Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden, liegen für den Einsatz von Flutungsverfahren entsprechende Erfahrungen vor.
Das Merkblatt behandelt den Einsatz von Flutungsverfahren zur Reparatur schadhafter Abwasserleitungen, Kanäle und Bauwerke mit Freispiegelabfluss im begehbaren und nicht begehbaren Bereich. Beim Flutungsverfahren handelt es sich um ein Reparaturverfahren, bei dem mit aufeinander abgestimmter Füllung, Aufstau und Reaktion von zwei Komponenten (nacheinander) eine Abdichtung (von außen nach innen) erzeugt wird. Es kann in erdeingebauten Abwasserleitungen und ‑kanälen sowie Sonderbauwerken außerhalb und unterhalb von Gebäuden zur Sanierung eingesetzt werden.
Es stellt somit den aktuellen Stand der Technik bei Flutungsverfahren dar und soll insbesondere Planern, Auftraggebern und Ausführenden eine Hilfestellung bei der zielgerichteten Wahl und dem sicheren Einsatz von Flutungsverfahren sein.
Das Merkblatt ergänzt DIN EN 752 hinsichtlich der baulichen Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden und kann sinngemäß auch für erdeingebaute Abwasserleitungen und ‑kanäle unterhalb von Gebäuden sowie bei der Reparatur von Schächten und Bauwerken angewendet werden.
Es gilt für Entwässerungssysteme, welche als Freispiegelsysteme betrieben werden, von dem Punkt an, wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt oder in einen Straßenablauf fließt, bis zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Kläranlage oder einen Vorfluter eingeleitet wird.
Es ist zu beachten, dass im Anwendungsbereich auch die Entwässerung von Flächen mit wassergefährdenden Stoffen enthalten ist. Das Abwasser kann insofern von üblichen häuslichen Abwässern abweichen. Es sind deshalb gleichfalls die Auflagen in den bauaufsichtlichen Zulassungen zu den einzelnen Verfahren zu beachten.
Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe ES‑8.20 „Flutungsverfahren“ (Sprecher: Dr. rer. nat. Bernhard Fischer) im Fachausschuss ES‑8 „Zustandserfassung und Sanierung“ des Hauptausschusses „Entwässerungssysteme“ erstellt und richtet sich an alle im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen planenden, betreibenden sowie Aufsicht führenden Institutionen als auch an Sanierungsfirmen.
Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA‑M 143–20 wird bis zum 30. November 2018 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Ing. Christian Berger, berger@dwa.de.