Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat das Arbeitsblatt DWA‑A 792 „Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS): Jauche‑, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“ veröffentlicht.
Jauche, Gülle und Silagesickersäfte sind wertvolle Wirtschaftsdünger für den landwirtschaftlichen Betrieb. Sie können aber bei nicht sachgemäßem Lagern oder Abfüllen die Gewässer gefährden. JGS-Anlagen müssen deshalb gemäß § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften erreicht wird.
Mit der Technischen Regel wassergefährdender Stoffe 792 (TRwS 792) „Jauche‑, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“ werden erstmals bundeseinheitliche Konkretisierungen für Planung, Errichtung, Betrieb und Überwachung von neuen Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Festmist vorgelegt. Auf Basis der Vorgaben der Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurden die vorhandenen technischen Regelungen in den landesrechtlichen Vorschriften über Lager- und Abfüllanlagen für Jauche, Gülle und Silagesickersäfte harmonisiert. Dabei werden die aktuellen Erkenntnisse und Regelwerke über Werkstoffe und Bauarten sowie die Fortentwicklung der traditionellen Bauweisen ebenso berücksichtigt, wie die Erfahrungen mit Schadensfällen an bestehenden Anlagen und deren Ursachen. Für bestehende JGS-Anlagen gelten die Anforderungen der TRwS nur insoweit, wie sie sich aus den Regelungen der Anlage 7 Nr. 7 der AwSV ergeben.
Die Festlegungen der TRwS 792 gelten grundsätzlich ebenfalls für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten und Gärresten sowie zugehörige Abfüllanlagen in landwirtschaftlichen Biogasanlagen. Hiervon abweichende spezifische Besonderheiten werden in der sich in Erarbeitung befindlichen TRwS 793–1 „Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft“ geregelt.