Wasserführende Rohrleitungen und Behälter, die während der kalten Jahreszeit Temperaturen unter 0°C ausgesetzt sind, können besonders bei nicht fließendem bzw. sehr langsam fließendem Wasser einfrieren. Der VDI rät, diese Anlagen kurzfristig frostsicher zu machen bzw. Frostschutzeinrichtungen zu prüfen, da insbesondere durch Folgeschäden, wie Rohrbrüche, und betriebliche Störungen erhebliche Kosten entstehen können. Neben wasserführenden Systemen in Autos können insbesondere Trinkwasseranlagen, Heizungsanlagen, Kälteanlagen aber auch neuartigere Systeme wie z.B. Solaranlagen in Gebäuden und auf Grundstücken gefährdet sein.
Die Richtlinie VDI 2069 „Verhindern des Einfrierens von Wasser führenden Leitungen“ gibt ergänzende Hinweise zu Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Wasser führenden Leitungen in der Gebäudetechnik, insbesondere in Trinkwasser-Installationen und Heizungsanlagen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf solche wasserführenden Anlagen, die in frostgefährdeten Bereichen von Gebäuden und auf Grundstücken errichtet und betrieben werden.
Nützliche Tipps, wie man Frostschäden am Haus vermeidet, gibt es auch im VDI-Blog.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2069 „Verhindern des Einfrierens von Wasser führenden Leitungen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im März 2018 als Weißdruck erschienen und ersetzt die Ausgabe von Mai 2006. Sie kann zum Preis von EUR 92,60 beim Beuth Verlag bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Weitere Informationen unter www.vdi.de/2069.