Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) hat das Merkblatt DWA‑M 614 „Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern – zielorientiert, strukturiert und integriert“ veröffentlicht.
Die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes, der Landeswassergesetze und nicht zuletzt der Naturschutzgesetzgebung erfordern die angemessene Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von Maßnahmen an Fließgewässern – grundsätzlich unabhängig davon, ob ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht. Die Anforderungen an eine naturnahe und umweltbewusste Ausgestaltung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen wurden in der letzten Zeit in den Wassergesetzen noch verschärft. Das vorliegende Merkblatt DWA‑M 614 „Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern – zielorientiert, strukturiert und integriert“ zeigt, wie durch einen strukturierten und integrativen Planungsprozess Umweltbelange in geeigneter Weise berücksichtigt werden können.
Eine transparente und damit erfolgreiche Planung setzt eine adäquate und wohl abgewogene Beachtung aller Planungsziele, betroffener Belange und Randbedingungen voraus. Dies erfordert eine nachvollziehbare und auch in der Öffentlichkeit gut zu kommunizierende Planungsmethodik. Dies umso mehr, als durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) mit ihren Umweltzielen neue Ansprüche an den Planungsprozess gestellt werden. Die praxisorientierten methodischen Ansätze dieses Merkblatts erleichtern den Planungsbeteiligten den Weg durch den gemeinsamen Planungsprozess.
Behandelt werden insbesondere die Anforderungen bei Projektplanungen zu Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern. Dazu gehören zum Beispiel die Herstellung oder wesentliche Umgestaltung eines Fließgewässers, aber auch Maßnahmen der Auenentwicklung, wobei die dargestellten Prinzipien grundsätzlich auch auf größere Fließgewässer und stehende Gewässer übertragbar sind.
Richtschnur für die Struktur dieses Merkblatts ist ein zielorientierter, strukturierter und integrierender Planungsprozess, der sich inhaltlich in einzelne Planungsschritte gliedert. Die Orientierung aller an der Vorbereitung von Maßnahmen an Fließgewässern Beteiligten an diesen Planungsschritten fördert die Koordination und Kommunikation im Planungsprozess und schafft damit Voraussetzungen für eine gesellschaftlich akzeptable Entscheidung.
Die empfohlene Vorgehensweise bei praktischen Planungen wird vor allem für den Umweltbereich konkretisiert und veranschaulicht.
Da sich dieses Merkblatt vor allem mit der Integration der Umweltaspekte in den Planungsprozess befasst, nehmen die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) und damit die Betroffenheit der Schutzgüter eine herausgehobene Stellung ein. Entsprechend dem Gebot der Angemessenheit der Mittel richten sich Art und Umfang der UVU nach dem einzelnen Projekt.
Bei UVP-pflichtigen Vorhaben liegt es in der Verantwortung der Beteiligten und insbesondere des Vorhabenträgers, in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden den notwendigen Untersuchungsrahmen im Scoping projektspezifisch abzustecken. Aber auch bei nicht UVP-pflichtigen Vorhaben kann es sinnvoll und nützlich sein, den hier empfohlenen Vorgehensweisen zu folgen.
In knapper Form wird zunächst der Rahmen für eine integrierte Planung einschließlich des Planungsmanagements abgesteckt. Hauptteil des Merkblatts ist das allgemeine Ablaufschema des Planungsprozesses im Hinblick auf die Umweltwirkungen wasserwirtschaftlicher Maßnahmen. Die hier vorgestellte Methodik erlaubt eine detaillierte Vorgehensweise, um auch anspruchsvollen Planungen gerecht werden zu können. Um nicht „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“, sind die Arbeiten bei weniger komplexen Projekten entsprechend zu vereinfachen.
Das Merkblatt DWA‑M 614 „Planungsmanagement bei Maßnahmen an Fließgewässern – zielorientiert, strukturiert und integriert“ wurde von der DWA-Arbeitsgruppe GB‑1.7 „Maßnahmen an Fließgewässern umweltverträglich planen“ (Sprecher: Dipl.-Geogr. Georg Schrenk) im DWA-Fachausschuss GB‑1 „Ökologie und Management von Flussgebieten“ erarbeitet. Das Merkblatt richtet sich vor allem an Vorhabenträger, Fachplaner und Aufsichtsbehörden.