Streibl widmete sich im Hauptreferat dem Stellenwert der Wasserkraft für Bayern und für die regionale Wertschöpfung. Durch sie werden Stadt- und Gemeindewerke, Energiegenossenschaften, Mühlen, Sägewerke und Handwerksbetriebe versorgt. Er betonte, dass die Freie Wähler Landtagsfraktion fest an der Seite der heimischen Wasserkraft stehe. „Die aktuelle geopolitische Situation zwingt uns zur Neustrukturierung der Versorgungslage und unserer Energiepolitik. Die Antwort auf Abhängigkeiten kann nur sein, die Energie vor Ort zu erzeugen und zu nutzen. Dabei kommt der Wasserkraft und insbesondere auch der kleinen Wasserkraft eine Schlüsselrolle zu. Sie ist damit nicht nur eine Heimatenergie, sondern vor allem auch eine Freiheitsenergie“, so Streibl.
EEG 2023 – Wasserkraft erhält überragendes öffentliches Interesse
VWB-Vorsitzender Fritz Schweiger sprach in seiner Einführung über das ereignisreiche Geschäftsjahr der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern. Er betonte den großartigen und erfolgreichen Einsatz der VWB für gerechte Bedingungen für die Wasserkraft im EEG 2023 und zeigte auf, wo zukünftige Hürden und wesentliche Aufgaben vor der Wasserkraft liegen. „Hierbei nahm vor allem die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes viel Zeit und Einsatz in Anspruch. Nachdem nun vom Gesetzgeber allen Erneuerbaren Energieträgern und damit auch der Wasserkraft der Status ‚überragendes öffentliches Interesse‘ zugeordnet wurde, ergibt sich hinsichtlich einer Neujustierung ausgewogener ökologischer, ökonomischer und sozialer Projektlösungen für die Branche sowie die zuständigen Genehmigungsbehörden eine große Herausforderung“, kommentierte Fritz Schweiger.
Dr. Norbert Ammann, Referatsleiter für Umwelt, Energie und Klima der IHK für München und Oberbayern, erläuterte die neue Rolle, welche die Industrie- und Handelskammer im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren einnehmen wird. „In Zeiten von Energieknappheit, bei Pandemie und aufflammenden Krisen zeigt sich der hohe Wert der kleinen und großen Wasserkraft für die sichere, regionale und klimaverträgliche Energieversorgung besonders deutlich. Als IHKs und Träger öffentlicher Belange setzen wir uns deshalb gerne und mit voller Überzeugung als Sachverständige bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren ein. Es ist völlig unakzeptabel, wenn zukunftsweisende Wasserkraftprojekte in der Warteschlange der Bürokratie oder wegen ausufernder Umweltklagen unnötig lange bei den Gerichten festhängen“, sagte Norbert Ammann.
Zukunft Strom: gemeinsam mit der Natur und der Wasserkraft
Hermann Steinmaßl, Altlandrat und Mitglied des Landtags a.D. und Vorstandsmitglied der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern, untermauerte neben dem Mengenaspekt die besondere Rolle des Qualitätsaspekts der Wasserkraft. Sie liefert planbar und zuverlässig Energie, sie ist grundlast‑, mittellast- und spitzenlastfähig, stützt mit ihren rotierenden Massen die Netze und kann neben einer Notstromversorgung auch beim Wiederaufbau der Netze helfen. Jedes Wasserkraftwerk trägt zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität bei und steht im überragenden öffentlichen Interesse. „Wir brauchen mehr – mehr von allen erneuerbaren Energien und Speichern“, betonte Steinmaßl. „Wir brauchen die Ehrlichkeit und Erkenntnis: Wenn wir klimafreundliche Energie aus der Heimat nutzen und uns von klimafeindlichen Energien aus dem Ausland unabhängig machen wollen, müssen wir auch bereit sein, die Landschaft zu verändern und die Natur zu beanspruchen.“
Anfang Juli 2022 haben der Ausschuss für Klimaschutz und Energie, der Bundestag und auch der Bundesrat das sogenannte „Osterpaket“ beschlossen und dem Gesetz für Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor zugestimmt. Alle für die Wasserkraft im Gesetzesentwurf des EEG 2023 geplanten Verschlechterungen wurden gestrichen.
Die Errichtung und der Betrieb von Wasserkraftanlagen liegen nun im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Die Förderung und die Vergütung werden für Kleinwasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500 Kilowatt beibehalten. Die vorgesehene Verknüpfung mit dem Wasserhaushaltsgesetz ist in den aktuellen Beschlüssen nicht mehr enthalten.
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