Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat das Arbeitsblatt DWA‑A 781 „Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ veröffentlicht.
Das Arbeitsblatt DWA‑A 781 (TRwS 781) zeigt technische und organisatorische Lösungen für die Errichtung und den Betrieb von Tankstellen zur Betankung von Kraftfahrzeugen einschließlich Eigenverbrauchstankstellen auf. Die DWA hat im August 2004 die erste Fassung der TRwS 781 herausgegeben. Ergänzt wurde sie 2007 durch die TRwS 781–2, die erstmalig die Betankung von Kraftfahrzeugen mit wässriger Harnstofflösung regelte, und in 2008 durch die TRwS 781–3, die Anforderungen an Tankstellen für Kraftstoffe mit einem Ethanolgehalt von 20 Vol.-% bis 90 Vol.-% festlegte.
TRwS 781 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ ist nunmehr die zweite Fassung. Neben einer Anpassung an die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist TRwS 781 im Hinblick auf neue technische Entwicklungen und praktische Erfahrungen überarbeitet worden. Neu hinzugekommen sind Regelungen für Lagerbehälter und Rohrleitungen sowie Festlegungen für bereits in Betrieb befindliche Tankstellen. Darüber hinaus wurden die bisherigen drei Teile zur besseren Anwendbarkeit zusammengeführt.
Änderungen
Gegenüber den Arbeitsblättern ATV-DVWK‑A 781 (8/2004), DWA‑A 781–2 (5/2007) und DWA‑A 781–3 (10/2008) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Überarbeitung und Zusammenführen der Arbeitsblätter zu einem Arbeitsblatt
- Anpassung an die bundeseinheitliche Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Berücksichtigung neuer technischer Entwicklungen und praktischer Erfahrungen
- Integration von Regelungen für bereits in Betrieb befindliche Tankstellen
- neu hinzugekommen sind Anforderungen an Lagerbehälter, Rohrleitungen und zugehörige Sicherheitseinrichtungen
Das Arbeitsblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe IG‑6.5 „Tankstellen für Kraftfahrzeuge“ (Sprecher: Dr.-Ing. Hermann Dinkler) im DWA-Fachausschuss IG‑6 „Wassergefährdende Stoffe“ erstellt und richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Planer, Fachbetriebe und Sachverständigenorganisationen, die von der Thematik „Tankstellen“ berührt sind.
Mit dem Erscheinen des Arbeitsblatts DWA‑A 781 (12/2018) werden die Arbeitsblätter ATV-DVWK‑A 781 (TRwS 781) (08/2004), DWA‑A 781–2 (TRwS 781–2) (05/2007) und DWA‑A 781–3 (TRwS 781–3) (10/2008) zurückgezogen.